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Mit dem DBA-Gesetz will die Regierung Klarheit über das Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggebern und selbstständigen Fachkräften schaffen und Scheinselbstständigkeit bekämpfen. Das Gesetz wird seit 2025 aktiv angewendet. Dies läutet eine neue Ära ein: Auftraggeber und selbstständige Fachkräfte müssen ihre Zusammenarbeit kritisch hinterfragen.
Zweck des DBA-Gesetzes
Das DBA-Gesetz (Deregulierung der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen) zielt auf einen faireren Arbeitsmarkt ab. Scheinselbstständigkeit – bei der jemand als Freiberufler tätig ist, obwohl es sich tatsächlich um ein Angestelltenverhältnis handelt – verzerrt den Wettbewerb, entzieht Arbeitnehmern ihren Schutz und beeinträchtigt die Sozialversicherungsbeiträge. Das Gesetz soll dem entgegenwirken.
Eine neue Ära: aktive Durchsetzung
Lange Zeit wurde die Einhaltung der Vorschriften praktisch nicht kontrolliert. Seit 2025 überwacht die Steuer- und Zollverwaltung aktiv die Unterscheidung zwischen echten Selbstständigen und Scheinselbstständigen. Dies markiert den Beginn einer neuen Ära: Beschäftigungsverhältnisse, die jahrelang unberührt blieben, werden nun nach ihrem wahren Charakter beurteilt.
Wann gilt jemand als Angestellter?
Die entscheidenden Faktoren sind die drei Merkmale eines Arbeitsverhältnisses: Lohn, eigene Arbeitsleistung und ein Weisungsverhältnis. Sind alle drei gegeben, besteht grundsätzlich ein Arbeitsvertrag, unabhängig von den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Es geht daher um die tatsächliche Arbeitsmethode, nicht um die Bezeichnung des Vertrags.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie mit einem Freiberufler oder einem selbstständigen Experten zusammenarbeiten, prüfen Sie, ob die Zusammenarbeit tatsächlich unabhängig ist. Passen Sie gegebenenfalls Ihre Arbeitsweise und Ihren Vertrag an, um die formalen Abläufe und die tatsächliche Praxis in Einklang zu bringen, oder entscheiden Sie sich bewusst für ein Angestelltenverhältnis. So profitieren Sie von der vom Gesetz vorgesehenen Klarheit, ohne das Risiko zusätzlicher Steuernachzahlungen einzugehen.
Häufig gestellte Fragen
Was will das DBA-Gesetz erreichen?
Klarheit hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses und Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit – für einen gerechteren Arbeitsmarkt.
Wird das Gesetz durchgesetzt?
Ja, seit 2025 überwacht die Steuer- und Zollverwaltung aktiv die Unterscheidung zwischen Selbstständigen und verdeckten Angestellten.
Wann gilt jemand als rechtmäßiger Angestellter?
Bei Lohnarbeit, persönlicher Arbeit und einem Unterordnungsverhältnis besteht grundsätzlich ein Arbeitsvertrag, unabhängig von der Bezeichnung.
Bereit für die neue Ära?
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