MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grafikdesigner dreht sich um eine zentrale Entscheidung: Sie behalten das Urheberrecht am Design und räumen dem Kunden ein definiertes Nutzungsrecht ein. Darauf aufbauend legen Sie fest, was ein gutes Briefing ausmacht, wie viele Korrekturdurchgänge inbegriffen sind, welche Leistungen Sie erbringen, wann Sie die Quelldateien bereitstellen und wie und wann die Bezahlung erfolgt. Im Folgenden finden Sie für jeden Abschnitt die dazugehörigen Inhalte und Formulierungen, die Designern die meisten Streitigkeiten ersparen.
Die kurze Antwort
- Rechte: Das Urheberrecht verbleibt bei Ihnen, der Kunde erhält ein Nutzungsrecht mit einem definierten Umfang.
- Briefing: Sie arbeiten auf Grundlage der vorgegebenen Aufgabenstellung; fehlende Informationen = plausible Annahmen, Kursänderung = zusätzliche Arbeit.
- Revisionen: Eine feste Anzahl von Korrekturrunden ist inklusive, zusätzliche Runden werden stundenweise abgerechnet.
- Lieferung: Exporte sind Standard; Quelldateien nur nach gesonderter Vereinbarung.
- Zahlung: Ratenzahlung, optionale Anzahlung, Nutzungsrecht erst nach vollständiger Bezahlung.
- Haftungsfreistellung: Der Kunde ist für das gelieferte Material (Texte, Fotos, Logos) verantwortlich.
Beginnen Sie mit dem Abschnitt über Rechte
Der Abschnitt zu Rechten ist das Herzstück Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Legen Sie drei Punkte unmissverständlich fest:
- Das Urheberrecht verbleibt bei Ihnen. „Alle Rechte am geistigen Eigentum der Entwürfe liegen beim Auftragnehmer.“ Dies ist der Ausgangspunkt; die Zahlung ändert daran nichts.
- Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht. Die Lizenz ist wie folgt zu beschreiben: Zweck, Medium (Print, Web, Social Media), Geltungsbereich und Laufzeit. Standardmäßig ist die Lizenz nicht-exklusiv, nicht übertragbar und gilt nur für den vereinbarten Zweck.
- Änderungen sind nur mit Ihrer Genehmigung zulässig. Der Kunde darf das Design weder selbst noch durch Dritte ohne Ihre Zustimmung verändern. Dies schützt die Integrität Ihres Designs und Ihrer nachfolgenden Arbeit.
Wenn ein Kunde mehr wünscht – beispielsweise die vollständigen Rechte am Logo –, können Sie eine optionale Klausel hinzufügen, die besagt, dass eine Übertragung der Urheberrechte ausschließlich schriftlich und gegen eine separate Gebühr möglich ist. So können Sie diese Option anbieten, ohne die Rechte unentgeltlich zu übertragen.
Briefing und zusätzliche Arbeit
Designkonflikte treten selten im ersten Entwurf auf, sondern fast immer erst bei der zehnten Überarbeitung. Dem können zwei Maßnahmen entgegenwirken:
- Ausgangspunkt ist das Briefing. Sie erstellen das Design auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Ziele. Sollten die Angaben des Kunden unvollständig sein, können Sie mit plausiblen Annahmen fortfahren.
- Eine Kursänderung bedeutet Mehraufwand. Ändert der Kunde nach Freigabe einer Richtung den Ausgangspunkt (andere Zielgruppe, anderes Konzept), handelt es sich um einen neuen Auftrag bzw. Mehraufwand, der zum Stundensatz abgerechnet wird.
Der Revisionsabsatz
Der Revisionsabsatz entscheidet darüber, ob ein Projekt weiterhin rentabel ist. Dokument:
- Anzahl der vorgesehenen Runden. Zum Beispiel zwei Überarbeitungsrunden nach dem ersten Entwurf, innerhalb der gewählten Designrichtung.
- Was eine Feedbackrunde ausmacht. Ein zusammenhängendes Feedbackpaket, nicht ein vereinzelter Strom einzelner Kommentare.
- Zusätzliche Runden. Für jede weitere Runde, die über die im Preis enthaltene Anzahl hinausgeht, wird Ihnen der im Voraus mitgeteilte Stundensatz in Rechnung gestellt.
- Genehmigung. Mit der Genehmigung eines Korrekturabzugs oder der endgültigen Datei liegt die Verantwortung für übersehene Fehler im eingereichten Text beim Kunden.
Liefer- und Quelldateien
Für einen Designer ist dies das Element, das er klar formulieren muss, denn es entscheidet darüber, ob der Kunde ohne ihn weitermachen kann.
- Standardlieferung. Beschreiben Sie, was im Preis standardmäßig enthalten ist: druckfertige PDFs und/oder Web-Exporte (PNG, JPG, SVG, falls erforderlich). Dies ist für die meisten Kunden zum Veröffentlichen und Drucken ausreichend.
- Die Quelldateien werden separat bereitgestellt. Sie liefern standardmäßig keine bearbeitbaren Arbeitsdateien (AI, PSD, INDD, Designquellen). Diese enthalten Ihre Struktur und Ihren Workflow. Bieten Sie sie als separate Option gegen Aufpreis an, mit dem Hinweis, dass Sie keine Verantwortung für Änderungen übernehmen, die der Kunde nach der Lieferung vornimmt.
- Aufbewahrungsfrist. Geben Sie an, wie lange Sie Dateien aufbewahren und dass Sie nicht zur dauerhaften Archivierung verpflichtet sind.
Das ist unmittelbar der größte Unterschied zu einem Fotografievertrag: Dort dreht sich alles um die Verwendung eines fertigen Bildes, hier muss man aushandeln, ob und wie der Kunde weiterentwickeln.
Zahlung, Entschädigung und Haftung
- Zahlungsfrist. Zum Beispiel 14 Tage. Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung (30–50 %) vor Beginn erforderlich.
- Aussetzung des Nutzungsrechts. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung über. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, darf der Kunde das Design nicht nutzen.
- Haftungsfreistellung für geliefertes Material. Der Kunde garantiert, dass die von ihm gelieferten Texte, Fotos und Logos keine Rechte Dritter verletzen, und stellt Sie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Somit tragen Sie kein Risiko hinsichtlich fremder Bildmaterialien.
- Haftung. Ihre Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Rechnungsbetrag beschränkt. Indirekte Schäden (entgangener Gewinn, Druckkosten) sind ausgeschlossen.
- Namensnennung und Portfolio. Klären Sie die Rechte zur Veröffentlichung des Werks in Ihrem Portfolio und geben Sie Referenzen an.
B2B oder Endverbraucher?
Passen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Ihren Kundenstamm an. Arbeiten Sie auch für Privatpersonen, gelten die gesetzlichen Grau- und Schwarzlisten: Bestimmte einschränkende Klauseln sind verboten oder gelten als unangemessen. Bei gewerblicher Arbeit haben Sie mehr vertragliche Freiheit, unangemessen belastende Klauseln bleiben jedoch anfechtbar. Weisen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets rechtzeitig an und stellen Sie sie dem Kunden zur Verfügung – andernfalls gelten sie für den Auftrag nicht.
Kurzes praktisches Beispiel
Ein Designstudio hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass die Quelldateien separat erhältlich seien und das Urheberrecht beim Studio verbleibe. Als ein Kunde nach der Lieferung die „offenen Dateien“ anforderte, damit eine andere Agentur weiterarbeiten könne, konnte das Studio dies als separate Leistung inklusive einer eingeschränkten Lizenz zur Bearbeitung anbieten. Es gab keinen Konflikt, aber eine separate Rechnung – eben weil dies im Voraus vereinbart worden war.
Ehrliche Empfehlung
Für Ihre täglichen Aufgaben benötigen Sie keinen Anwalt – sobald Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) korrekt erstellt sind, verweisen Sie einfach in Angeboten und Bestätigungen darauf. Ein Anwalt ist besonders hilfreich bei der Erstellung oder Überarbeitung dieser AGB, um sicherzustellen, dass die Rechteklausel, die Haftungsfreistellung und die Haftungsbeschränkung rechtlich einwandfrei sind und zu Ihrer Zielgruppe (B2B oder B2C) passen. Wenn Sie den ersten Entwurf selbst verfassen, lassen Sie ihn einmal gegenlesen; danach kommen Sie jahrelang mit kleineren Anpassungen aus. Bei Sonderverträgen (vollständige Urheberrechtsübertragung, Exklusivlizenz) empfiehlt sich eine kurze rechtliche Prüfung vor jedem Vertragsabschluss.
Weiterlesen: Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesigner und wie erstellt man sie? Kosten und Ablauf. Vorgefertigte Vorlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesigner.
Häufig gestellte Fragen
Die Rechteklausel (Urheberrechte für Sie, Nutzungsrechte für den Kunden), Briefing und Zusatzarbeiten, Anzahl der Korrekturdurchgänge, Ihre Leistungen und die Frage, ob die Quelldateien separat vorliegen, Zahlung unter Eigentumsvorbehalt, Haftungsfreistellung für geliefertes Material und Haftungsbeschränkung. Für einen Grafikdesigner sind die Bestimmungen zu Rechten und Quelldateien am wichtigsten.
Weisen Sie darauf hin, dass alle Rechte am geistigen Eigentum bei Ihnen liegen und der Kunde ein Nutzungsrecht (Lizenz) für den vereinbarten Zweck, das Medium, das Gebiet und die Dauer erhält. Standardmäßig ist die Lizenz nicht exklusiv und nicht übertragbar. Wünscht der Kunde, das Urheberrecht vollständig zu behalten, fügen Sie eine optionale Klausel hinzu: Die Übertragung kann schriftlich und gegen eine separate Gebühr erfolgen.
Legen Sie nach dem ersten Entwurf und innerhalb der gewählten Richtung eine feste Anzahl an Korrekturdurchgängen (z. B. zwei) fest. Beschreiben Sie, dass ein Durchgang ein einzelnes, zusammengefasstes Feedback-Paket darstellt und dass zusätzliche Durchgänge, wie im Voraus angekündigt, stundenweise abgerechnet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Projekt bezahlbar und realisierbar bleibt.
Nein. Stellen Sie standardmäßig druckfertige oder webbasierte Exportdateien bereit (PDF, PNG, JPG, SVG, falls erforderlich). Bearbeitbare Quelldateien (AI, PSD, INDD) sind gegen Aufpreis erhältlich, da der Kunde so ohne Ihre Unterstützung weiterarbeiten kann. Legen Sie außerdem fest, dass Sie für Änderungen, die der Kunde nach der Lieferung vornimmt, keine Verantwortung übernehmen.
Haftungsfreistellung: Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Fotos und Logos frei von Rechten Dritter sind und stellt Sie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Dadurch tragen Sie kein Risiko, falls der Kunde ein nicht lizenziertes Foto zur Verfügung stellt, das Sie in das Design einbinden.
Beide basieren auf dem Urheberrecht des Urhebers. Bei einem Grafikdesigner muss jedoch explizit vereinbart werden, ob der Kunde das Design verändern darf und ob er die Quelldateien erhält – schließlich wird eine Corporate Identity kontinuierlich weiterentwickelt. Bei einem Fotografen dreht sich die Lizenz primär darum, wo und wie lange ein Bild verwendet werden darf.
Ja, aber dann gelten die gesetzlichen Grau- und Schwarzlisten: Manche einschränkende Klauseln sind verboten oder gelten als unangemessen belastend. Bei Geschäftskunden haben Sie mehr Spielraum, unangemessene Klauseln sind aber weiterhin anfechtbar. Passen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Ihre Kunden an und weisen Sie stets rechtzeitig auf deren Geltung hin.