Blog

Was nun mit einem Mieter, der nicht zahlt?

Nichtzahlender Mieter: Inkassoverfahren, Kündigung des Mietvertrags und gerichtliche Räumung. Schritt-für-Schritt-Anleitung und Fristen.

Veröffentlicht am 10. Juli 2026 von MKBjuristen.nl
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Rufen Sie 085 25000 44 an.

MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente

Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

  • Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
  • Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
  • Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Kostenlose Beratung Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Ein zahlungsunfähiger Mieter: finanzieller Verlust und rechtliche Auseinandersetzung. Im Wohnungsmietrecht gelten strenge Mieterschutzbestimmungen (zusätzliche Wartezeiten, soziale Betreuung). Für Gewerbeimmobilien sind schnellere Verfahren möglich. Ablauf: formelle Mahnung → Inkassoverfahren → Kündigung des Mietvertrags → Räumung durch Gericht. Dauer: 3–12 Monate. Im Folgenden: Fristen, Verfahren und wann ein Räumungsverfahren einzuleiten ist.

Die kurze Antwort

  • Schritte: formelle Zahlungsaufforderung → Beitreibung → Kündigung des Mietvertrags → Räumung.
  • Vorlaufzeit: 3-12 Monate (bei Wohnimmobilien länger als bei Gewerbeimmobilien).
  • Unterschied bei der Miete: Wohnraum genießt zusätzlichen Schutz (Mieterschutzrat, Kündigungsschutz).
  • Zusammenfassendes Verfahren: möglich im Eilfall.
  • Schadensersatz: Mietrückstände + Räumungskosten + Vertragsstrafe wegen Nichtzahlung.

Schritt 1: Erinnerung

Überfällige Mietzahlung

Bei der ersten Mietrückzahlung: schriftliche Mahnung per Einschreiben:

  • Identifizierung des Mieters und des Objekts.
  • Rückstände (Miete, Nebenkosten, Inventar).
  • Zahlungsfrist (in der Regel 14 Tage).
  • Ankündigung der nächsten Schritte im Falle der Nichtzahlung.

Senden Sie die Nachricht zur Beschleunigung zusätzlich per E-Mail. Die Hälfte derjenigen, die säumig sind, reagiert nach einer Erinnerung.

Schritt 2: Sammelverfahren

Wenn keine Antwort erfolgt:

  • Inkassobüro:Spezialisierter Weg für weitere Mahnungen und außergerichtliche Inkassoverfahren.
  • Gerichtliche Beitreibung von Schulden: Vorladung vor Gericht – Zahlungsaufforderung.

Bei einem erreichbaren Zahlungsverweigerer ist eine Zahlungsvereinbarung oft möglich. Bei einem ausgezogenen Mieter sind rechtliche Schritte notwendig.

Schritt 3: Auflösung des Mietvertrags

Verfahren bei zahlungsunwilligen Mietern

Neben der Zahlungsforderung: Auflösung des Mietvertrags. Für verschiedene Arten von Mietverhältnissen:

Geschäftsräume (Art. 7:230a-c BW)

Bei einem schwerwiegenden Vertragsbruch (Mietrückstand von mehr als drei Monaten) kann der Richter den Mietvertrag auflösen. Das Verfahren ist relativ kurz.

Wohnraum (Art. 7:233-280 SW)

Strengerer Schutz – der Schutz des sozialen Wohnungsbaus kann die Auflösung behindern:

  • Der Mietschutzrat kann Beratung anbieten.
  • Soziales Sicherheitsnetz bei Wohnungsverlust.
  • Längeres Verfahren (6-12 Monate).

Schritt 4: Evakuierung

Im Falle der Auflösung des Mietvertrags und der Weigerung des Mieters, die Wohnung zu räumen:

  • Räumungsbeschluss des Gerichts.
  • Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsräumung durch (in der Regel 14 Tage nach dem Urteil).
  • Für Wohnimmobilien ist ein Räumungsschutz von bis zu 3 Monaten möglich.

Räumungskosten: 1.500 € – 5.000 € (Gerichtsvollzieher, Umzugsunternehmen, ggf. Schlüsseldienst). Nach der Räumung: Suche nach einer Ersatzwohnung für das Hab und Gut des Mieters.

Eilverfahren

In schwerwiegenden Fällen (rechtswidrige Handlungen, Sachbeschädigung, drohende Insolvenz des Mieters): Sofortiges Räumungsverfahren innerhalb von 4–8 Wochen. Dringlichkeit nachweisen.

Für Geschäftsräume besser geeignet als für Wohnraum (kein sozialer Schutz).

Was können Sie fordern?

  • Mietrückstände + Zinsen.
  • Vertragsstrafe bei Nichtzahlung (sofern vertraglich vereinbart).
  • Entschädigung für Sachschäden.
  • Kündigung des Mietvertrags.
  • Evakuierung.
  • Prozesskosten.

Lars' säumiger Mieter

Lars vermietet 2 Gewerbeflächen – nach 5 Monaten ist nur ein Mieter da:

  • Monate 1-2: Erinnerungen per Einschreiben.
  • Monat 3: Inkassobüro eingeschaltet – Teilzahlung.
  • Monate 4-5: reagiert nicht mehr.
  • Monat 6: Vorladung vor Gericht mit Klage auf Zahlung der rückständigen Miete + Auflösung des Mietvertrags.
  • Monat 9: Urteil — Mieter verurteilt + Auflösung des Mietverhältnisses + Räumung innerhalb von 14 Tagen.
  • Monat 10: Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsräumung durch.

Gesamtschaden: 10 Monatsmieten (25.000 €) + Anwaltskosten 6.500 €. Teilweise Rückerstattung durch Gerichtsurteil, sofern der Mieter zahlungsfähig ist.

Ehrliche Empfehlung

Ein Experte für Mietrecht überwacht das Verfahren

Bei den ersten Anzeichen von Zahlungsverzug: Handeln Sie schnell. Versenden Sie innerhalb weniger Wochen eine Mahnung, beauftragen Sie nach zwei Monaten ein Inkassobüro und gehen Sie nach drei bis vier Monaten gerichtlich gegen die Zahlung vor. Bei Wohnimmobilien: Ziehen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht mit Erfahrung im sozialen Wohnungsbau hinzu. Bei Gewerbeimmobilien: Ein kürzeres Verfahren, gegebenenfalls ein summarisches Verfahren, ist möglich. Investieren Sie in einen soliden Mietvertrag mit klaren Zahlungsbedingungen und Vertragsstrafen – das erspart Ihnen viel Ärger.

Weitere Themen: Beauftragung eines Inkassobüros, summarische Verfahren und Unterbrechung der Verjährungsfrist.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maßnahmen werden gegen einen zahlungsunfähigen Mieter ergriffen?

Mahnschreiben per Einschreiben → Inkassobüro bei Nichterscheinen → gerichtliche Schritte zur Zahlung und Kündigung des Mietvertrags → Räumung durch Gerichtsvollzieher. Dauert je nach Mietvertrag 3–12 Monate.

Was ist der Unterschied zwischen Wohn- und Gewerbeflächen?

Gewerbeimmobilien: beschleunigtes Verfahren, kein Sozialschutz, 3–6 Monate bis zur Räumung. Wohnimmobilien: zusätzlicher Schutz (Mieterschutzrat, soziales Sicherheitsnetz), 6–12 Monate, Räumungsschutz bis zu 3 Monate.

Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?

Durch Klage vor Gericht – Antrag auf Auflösung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegenden Vertragsbruchs (Mietrückstand von mehr als drei Monaten). Durch Urteil: Beendigung des Mietvertrags, anschließend Räumungsbeschluss.

Zusammenfassendes Verfahren möglich?

Im Notfall (rechtswidrige Handlungen, Sachbeschädigung, drohende Insolvenz des Mieters): Sofortiges Räumungsverfahren innerhalb von 4–8 Wochen. Dies ist bei Gewerbeimmobilien einfacher umzusetzen als bei Wohnimmobilien.

Was kann ich fordern?

Mietrückstände zuzüglich Zinsen, Vertragsstrafe bei Nichtzahlung, Sachbeschädigung, Auflösung des Mietvertrags, Räumung und Anwaltskosten. All dies kann per Klage geltend gemacht werden.

Wie kann man es verhindern?

Ein guter Mietvertrag mit klaren Zahlungsbedingungen, Lastschriftverfahren, einer Vertragsstrafe bei Zahlungsverzug und gegebenenfalls Sicherheitsleistungen (Bankbürgschaft, Kaution) ist unerlässlich. Bei Wohnimmobilien empfiehlt sich eine vorherige Bonitätsprüfung.

Wiederherstellbar?

Im Falle eines Gerichtsurteils: ja, aber abhängig von der Erfolgsaussichten des Mieters. Bei einem ausziehenden oder zahlungsunfähigen Mieter: oft ein Totalverlust. Ein gutes Risikomanagement (Sicherheitsleistungen, Lastschriftverfahren) beugt größeren Verlusten vor.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen
Rechtliche Unterstützung Hilfe bei Konflikten und Streitigkeiten.
Fachliche Expertise : Spezialisierte Rechtsexperten und Anwälte.
Festpreise. Kostentransparenz im Voraus.

Neueste Artikel

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website erstellen lassen: Kosten und Ablauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für individuell angefertigte entscheiden?.

24. Juli 2026

Ausarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel: Kosten und Ablauf

Eine Wettbewerbsverbotsklausel von einem Anwalt aufsetzen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man einen individuellen Entwurf einer Vorlage vorziehen?.

24. Juli 2026

Vertragsprüfung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU-Unternehmer

Überprüfung eines Vertrags vor der Unterzeichnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Warnsignale, Checkliste und wann Sie einen Anwalt benötigen.

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer erstellen lassen: Kosten und Verfahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für eine individuelle Lösung entscheiden?.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung