MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Welches Recht bei Auslandsgeschäften Anwendung findet, hängt von vielen Faktoren ab – doch Sie können dies weitgehend selbst regeln. Mit einer Rechtswahl- und einer Gerichtsstandsklausel in Ihrem Vertrag legen Sie im Voraus fest, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Beachten Sie auch das Wiener Kaufrechtsübereinkommen.
Richten Sie es selbst mit einer Rechtswahl ein
Innerhalb Europas können die Vertragsparteien eines Handelsvertrags grundsätzlich selbst entscheiden, welches Recht anwendbar ist (Rechtswahl gemäß Rom-I-Verordnung). Erfolgt keine Rechtswahl, bestimmt das internationale Privatrecht die Anwendbarkeit – häufig das Recht des Staates, in dem die Vertragspartei die charakteristische Leistung erbringt. Eine ausdrückliche Rechtswahl beseitigt diese Unsicherheit.
Bitte beachten Sie das Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG)
Bei internationalen Kaufverträgen zwischen Unternehmen findet das Wiener Kaufrecht (CISG) häufig automatisch Anwendung, selbst wenn niederländisches Recht gewählt wird. Um dies zu vermeiden, muss das Übereinkommen im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Viele Unternehmer vergessen dies, was unbeabsichtigt zur Anwendung anderer Regelungen führt.
Wählen Sie außerdem den kompetenten Richter
Neben dem anwendbaren Recht ist auch das zuständige Gericht entscheidend. Mit der Wahl des Gerichtsstands legen Sie dies fest, um zu vermeiden, dass Sie unerwartet in ein ausländisches Verfahren verwickelt werden. Stimmen Sie die Rechtswahl und die Wahl des Gerichtsstands aufeinander ab.
Achtung Verbraucher!
Beim Verkauf an ausländische Verbraucher ist Ihre Handlungsfreiheit eingeschränkt: Verbraucher genießen in ihrem Heimatland einen zwingenden Verbraucherschutz, den Sie nicht einfach vertraglich ausschließen können. Berücksichtigen Sie dies beim grenzüberschreitenden Verkauf an Privatpersonen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich selbst entscheiden, welches Gesetz für mich gilt?
Bei Handelsverträgen ist dies grundsätzlich durch eine Rechtswahl möglich. Ohne Rechtswahl bestimmt das internationale Privatrecht das anwendbare Recht.
Was ist das Wiener Kaufrechtsübereinkommen?
Ein Vertrag, der häufig automatisch für internationale Waren- und Dienstleistungsgeschäfte zwischen Unternehmen gilt. Wenn Sie ihn nicht wünschen, können Sie ihn ausdrücklich ausschließen.
Gilt meine Rechtswahl auch für ausländische Verbraucher?
Eingeschränkt. Verbraucher genießen in ihrem Heimatland einen zwingenden Schutz, den man nicht einfach ausschließen kann.
Internationale Geschäfte richtig managen?
Unsere Rechtsexperten integrieren eine rechtssichere Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge. Lernen Sie unser Vertragsrechtsteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.