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Unterbrechung der Verjährungsfrist: Wie man einen Anspruch aufrechterhält
Die Verjährungsfrist ist ein stiller Killer von Ansprüchen. Wer glaubt, ein Schuldner werde innerhalb von zwei Monaten zahlen, und diese Hoffnung vier Jahre lang hegt, kann seinen Anspruch verlieren, ohne dass jemals ein Richter eingeschaltet wurde. Denn die Verjährungsfrist tritt automatisch ein, das heißt, ein Schuldner muss sie erst geltend machen, wenn Sie schließlich ein Gerichtsverfahren einleiten. In diesem Moment ist der Anspruch rechtlich erloschen, egal wie berechtigt er inhaltlich auch sein mag. Die Unterbrechung der Verjährungsfrist ist das Mittel, um dies zu verhindern, vorausgesetzt, sie wird korrekt durchgeführt.
Die jeweiligen Verjährungsfristen
Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch sieht je nach Art des Anspruchs unterschiedliche Verjährungsfristen vor. Die allgemeine Verjährungsfrist gemäß Artikel 3:307 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt fünf Jahre für Ansprüche auf Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung. Für Schadensersatzansprüche gilt Artikel 3:310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens und des haftenden Dritten durch den Geschädigten, mit einer absoluten Verjährungsfrist von zwanzig Jahren ab dem Schadensereignis.
Für regelmäßige Zahlungen wie Miete, Leasing oder Zinsen gilt gemäß Artikel 3:308 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine Frist von fünf Jahren pro Rate. Für Verbraucherkäufe gilt gemäß Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine Frist von zwei Jahren, gerechnet ab dem Datum der Mitteilung des behaupteten Mangels durch den Käufer. Wer mit verschiedenen Arten von Reklamationen arbeitet, muss daher die jeweils geltende Frist ermitteln.
Wie unterbricht man auf legalem Wege?
Artikel 3:317 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (CB) legt fest, dass die Unterbrechung eines Leistungsanspruchs durch eine schriftliche Aufforderung oder Mitteilung erfolgt, in der der Gläubiger sein Leistungsrecht unmissverständlich vorbehält. Diese Formulierung ist entscheidend. Eine unverbindliche E-Mail mit dem Inhalt „Wir werden die Rechnung in Kürze beantworten“ stellt keine rechtswirksame Unterbrechung dar. Der Oberste Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass die Mitteilung hinreichend deutlich machen muss, dass der Gläubiger seinen Anspruch aufrechterhält.
Das Schreiben oder die E-Mail muss die Forderung hinreichend genau bezeichnen, eine Zahlungsaufforderung enthalten oder alternativ den Leistungsanspruch ausdrücklich geltend machen und nachweislich beim anderen Vertragspartner eingegangen sein. Daher empfiehlt sich der Versand per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Im Streitfall trägt der Gläubiger die Beweislast sowohl für den Inhalt als auch für den Empfang.
Nach einer wirksamen Unterbrechung beginnt eine neue Verjährungsfrist in gleicher Dauer wie die ursprüngliche (Artikel 3:319 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), mit einem Höchstbetrag von fünf Jahren, falls die ursprüngliche Frist länger war. Eine Unterbrechung muss daher regelmäßig wiederholt werden, solange die Forderung besteht.
Andere Unterbrechungsmöglichkeiten
Neben einer schriftlichen Zahlungsaufforderung sieht das niederländische Zivilgesetzbuch weitere Gründe für eine Unterbrechung der Verjährungsfrist vor. Die Zustellung einer Klage unterbricht die Verjährungsfrist gemäß Artikel 3:316 des niederländischen Zivilgesetzbuchs. Auch die Anerkennung der Schuld durch den Schuldner unterbricht die Verjährungsfrist, selbst stillschweigend, beispielsweise durch eine Teilzahlung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung. Im Falle eines Schieds- oder Mediationsverfahrens gelten spezifische, in der Vereinbarung oder den Verfahrensregeln festgelegte Bestimmungen.
In der Praxis wird oft vergessen, dass auch informelle E-Mail-Korrespondenz, in der der Schuldner die Schuld anerkennt, die Verjährungsfrist unterbricht. Jeder, der sich in einem laufenden Rechtsstreit befindet, sollte daher die Korrespondenz sorgfältig aufbewahren, in der die Gegenseite die Hauptsumme oder die Grundlage der Forderung anerkennt.
Wenn eine Unterbrechung nicht ausreicht
Eine Zahlungsunterbrechung verlängert zwar die Verjährungsfrist, löst aber nicht das zugrundeliegende Problem. Bei Schuldnern mit wiederholtem Zahlungsverzug ist eine Verlängerung der Verjährungsfrist selten die angemessene Maßnahme. In solchen Fällen sind gerichtliche Schritte oder eine Pfändung empfehlenswert. Eine Zahlungsunterbrechung ist besonders sinnvoll für zahlungsfähige Kunden mit vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, bei laufenden Streitigkeiten über die Vertragserfüllung oder bei Schadensersatzansprüchen, deren volles Ausmaß noch nicht absehbar ist.
Folgemaßnahmen
Haben Sie alte Forderungen in Ihrer Bilanz, deren Einbringlichkeit Sie bezweifeln oder deren Verjährung bevorsteht? Unsere Anwälte prüfen die rechtliche Gültigkeit und verfassen gegebenenfalls Schreiben, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Eine rechtswirksame Unterbrechung ist kostengünstiger als ein verlorener Rechtsstreit.