MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Wenn Sie von einem Lieferanten in einem anderen EU-Land keine Rückerstattung erhalten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: von einer gütlichen Einigung oder Mediation bis hin zu europäischen Verfahren wie dem Europäischen Pfändungsbeschluss (EPGV), dem Europäischen Zahlungsbefehl (EPO) und dem Europäischen Bankpfändungsbeschluss (EAPO). Welches Verfahren am besten geeignet ist, hängt von der Höhe der Forderung und davon ab, ob diese bestritten wird. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Möglichkeiten.
Lösung 1: Gemeinsam (oder per Mediation) eine Lösung finden
Der erste Schritt besteht darin, mit dem Lieferanten eine Einigung zu erzielen. Erläutern Sie die Situation und suchen Sie nach einer Lösung, mit der beide Parteien leben können, wie z. B. Umtausch, Rückgabe oder Teilrückerstattung. Sollte dies nicht sofort möglich sein, Mediation Abhilfe schaffen: Ein unabhängiger Mediator hilft dann dabei, eine für alle Beteiligten tragbare Lösung zu finden.
Lösung 2: Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (ESPC)
Sollten Sie keine Einigung erzielen können, steht Ihnen das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (ESCP) zur Verfügung. Merkmale:
- ein schriftliches Verfahren unter Verwendung von Standardformularen;
- In allen EU-Ländern möglich, mit Ausnahme von Dänemark;
- für Ansprüche bis zu 5.000 Euro;
- relativ einfach und schnell.
Sie füllen ein Formular aus und senden es an das zuständige Gericht. Fügen Sie Belege wie Rechnungen und Verträge bei. Welches Gericht zuständig ist und wie Sie das Formular einreichen, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Lösung 3: Europäischer Zahlungsauftrag (EPO)
Das Europäische Zahlungsanweisungsverfahren (EPA) ist für unstrittige Geldforderungen vorgesehen. Sie beantragen beim Gericht, den Lieferanten per europäischem Zahlungsanweisungsbeschluss zur Zahlung zu verpflichten. Der Beschluss wird vom zuständigen Gericht in dem Land vollstreckt, in dem der Schuldner die Gelder hält. Dieses Verfahren ist nur anwendbar, wenn der Schuldner ein Bankkonto in einem EU-Land besitzt und die Forderung unstrittig ist. WICHTIG: Das EPA hat einen eigenen Anwendungsbereich und (anders als das EPGV) in der Regel keine festgelegte Höchstgrenze – prüfen Sie die aktuellen Bedingungen und Beträge, bevor Sie sich für dieses Verfahren entscheiden.
Lösung 4: Europäische Bankenbeschlagnahme (EAPO)
Mit der Europäischen Anordnung zur Sicherung von Bankkonten (EAPO) können Sie als Gläubiger die Gelder auf dem Bankkonto des Schuldners einfrieren lassen. Der Lieferant kann das Geld dann nicht mehr ausgeben, verstecken oder transferieren, wodurch sich Ihre Chancen auf die Rückzahlung erhöhen. Hierfür verwenden Sie das EAPO-Antragsformular.
Welche Route passt zu Ihrer Situation?
- Kleine, strittige Forderung (bis zu 5.000 Euro): die EPGV.
- Unbestrittene Forderung: der Europäische Zahlungsbefehl (EPO).
- Gefahr der Veruntreuung von Geldern durch den Schuldner: die Europäische Bankenpfändungsanordnung (EAPO) zur Einfrierung des Kontostands.
- Wunsch nach Erhalt der Beziehung: Zuerst verhandeln oder vermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Bis zu welchem Betrag kann ich das EPGV nutzen?
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen gilt für Forderungen bis zu 5.000 Euro und ist in allen EU-Ländern außer Dänemark verfügbar.
Wann wähle ich die europäische Zahlungsanweisung?
Bei einer unbestrittenen Geldforderung gegen einen Schuldner mit einem Bankkonto in einem EU-Land. Wird die Forderung bestritten, ist dieser Weg nicht geeignet.
Was bewirkt eine europäische Bankenpfändung (EAPO)?
Das Geld auf dem Bankkonto des Schuldners wird eingefroren, sodass er es nicht abheben kann. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung.
Soll ich versuchen, das Problem zuerst gemeinsam zu lösen?
Das ist oft sinnvoll und manchmal günstiger. Sollte das nicht möglich sein, stehen Ihnen die europäischen Verfahren zur Verfügung.
Benötigen Sie Hilfe bei einer Streitigkeit mit einem europäischen Lieferanten?
Die Beitreibung von Forderungen gegenüber ausländischen Lieferanten ist oft komplex. Wir verfügen über umfassende Erfahrung mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten und dem Forderungseinzug und unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Weges.
Informieren Sie sich über unsere Möglichkeiten im Bereich Inkasso und unsere Expertise im Inkassorechtoder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.