In einem Vertrag verpflichten sich verschiedene Parteien zu einer Reihe von Vereinbarungen. In einem Kaufvertrag liefert der Verkäufer das Produkt, während der Käufer einen bestimmten Kaufpreis zahlt. Ein Mietvertrag regelt naturgemäß die Nutzung des Mietobjekts gegen Zahlung der Miete. Sind solche Verträge schriftlich, bedarf es kaum weiterer Erläuterungen. Selbst wenn die Miete später angepasst wird, ist es jedoch ratsam, eine separate Vereinbarung oder einen Nachtrag aufzusetzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Zahlung als unangemessen hoch angesehen wird.
Was ist eine unberechtigte Zahlung?
Der Begriff der unberechtigten Zahlung leitet sich von Artikel 6:203 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Er betrifft Zahlungen, für die keine Vereinbarung oder Schadensersatzpflicht besteht. Mit anderen Worten: Die Zahlung ist unberechtigt, da der Zahlende nicht zur Zahlung verpflichtet war. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die falsche Kontonummer verwendet wurde, irrtümlich ein zu hoher Betrag überwiesen wurde oder die der Zahlung zugrunde liegende Vereinbarung letztendlich aufgehoben wurde.
Was geschieht bei Erhalt einer unberechtigten Zahlung?
In einem solchen Fall regelt der Gesetzgeber das weitere Vorgehen. Der Zahlungsempfänger muss den Geldbetrag zurückerstatten. Hierfür hat der Gesetzgeber jedoch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren festgelegt, wie aus Artikel 3:309 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Rechteinhaber tatsächlich einen Anspruch geltend machen kann. Dies verhindert, dass man jahrelang prozessiert, während man auf den Ablauf der Verjährungsfrist wartet. Demgegenüber steht die absolute Verjährungsfrist von 20 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Zahlung.
Eine Preisänderung kann unter Umständen eine unangemessene Zahlung darstellen
Insbesondere wenn der vereinbarte Preis angepasst wird, sollten Sie unbedingt auf eine schriftliche Vereinbarung achten. Andernfalls könnte der Zahlende später behaupten, es habe sich um eine überhöhte Zahlung gehandelt. Und dann müssen Sie den gesamten Betrag zurückerstatten.
Genau das versuchte auch ein Insolvenzverwalter in einem aktuellen Fall. Der Mieter hatte drei Jahre lang eine höhere Miete gezahlt, ohne jemals den Mietvertragsentwurf unterzeichnet zu haben. Schließlich hatte der Mieter der höheren Miete nicht zugestimmt, da er selbst mehrere Bedingungen daran geknüpft hatte, unter anderem hinsichtlich der Kaution. Trotzdem stellte der Vermieter dem Mieter jedes Mal eine Rechnung über die erhöhte Miete, ohne dass der Mietvertragsentwurf unterzeichnet worden war.
Bis die Vermietungsfirma Konkurs anmeldete und ein Insolvenzverwalter bestellt wurde… Laut diesem ging es um eine überfällige Zahlung. Schließlich war nie ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden. Daher galt weiterhin der alte Vertrag, und die darin vereinbarte Miete.
Das Gericht folgte in diesem Fall jedoch nicht der Argumentation des Treuhänders. Die Tatsache, dass der Mieter drei Jahre lang ohne Widerspruch eine erhöhte Miete gezahlt hatte, begründete beim Vermieter die berechtigte Erwartung, dass die höhere Miete akzeptiert worden war.
Der Richter entschied daher, dass es sich hier nicht um eine unberechtigte Zahlung handelte. In einem Kaufvertrag, bei dem jahrelanger Widerspruch ausgeschlossen ist, oder wenn gar kein Vertragsentwurf oder sonstige schriftliche Korrespondenz vorliegt, befindet sich der Empfänger naturgemäß in einer deutlich schwächeren Position
Änderungen der Vereinbarungen sollten immer in einen Vertrag aufgenommen werden
Das sollte im Kern der Sache liegen. Mündliche Vereinbarungen sind zwar grundsätzlich gültig, führen aber zwangsläufig zu Beweisproblemen. Preiserhöhungen und überhöhte Zahlungen verdeutlichen dies eindrücklich. Daher sollten Änderungen an bestehenden Verträgen unbedingt schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet werden.
Für kleinere Anpassungen genügt in der Regel ein Nachtrag zum Vertrag. Darin werden Erweiterungen, Änderungen, Streichungen und Ergänzungen festgehalten. Auch auf bestehende Artikel wird verwiesen. Selbstverständlich unterzeichnen die Parteien den Nachtrag, und er wird dem bestehenden Vertrag beigefügt.
Wenn wichtige Anpassungen erforderlich sind, zahlreiche Änderungen vorgenommen werden müssen oder bereits verschiedene Nachträge existieren, kann die Erstellung eines neuen Vertrags sinnvoller sein. Unsere Rechtsexperten beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin und vermeiden Sie Beweisschwierigkeiten.