Um zu unternehmen

Was können Sie als Arbeitgeber im Kampf gegen Corona tun?

Als Arbeitgeber haben Sie eine Sorgfaltspflicht für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsgesetzbuches). Im Falle eines Ausbruchs einer Infektionskrankheit bedeutet dies: Präventivmaßnahmen ergreifen, Ihr Fehlzeitenprotokoll aktualisieren und die geltenden Vorschriften einhalten.

Veröffentlicht am 18. März 2020 von MKBjuristen.nl
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Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsgesetzbuches). Im Falle eines Ausbruchs einer Infektionskrankheit bedeutet dies: Treffen Sie Präventivmaßnahmen, aktualisieren Sie Ihr Fehlzeitenprotokoll und halten Sie sich an die geltenden Richtlinien.

Ihre Sorgfaltspflicht im Falle einer Infektionsgefahr

Sie müssen ein Arbeitsumfeld gewährleisten, in dem Mitarbeiter sicher arbeiten können. Bei erhöhtem Infektionsrisiko ist eine aktive Strategie zur Verhinderung von Infektionen und gegenseitiger Übertragung erforderlich. Andernfalls drohen Haftungsansprüche und Fehlzeiten.

Welche vorbeugenden Maßnahmen können Sie ergreifen?

Achten Sie auf gute Hygiene und Reinigung, ausreichend Abstand oder gegebenenfalls Schutzmaßnahmen, ermöglichen Sie das Arbeiten von zu Hause aus und geben Sie klare Anweisungen. Richten Sie die Maßnahmen nach Art der Arbeit und den aktuellen Richtlinien der Regierung und der Gesundheitsbehörden aus.

Fehlzeiten, Löhne und Datenschutz

Grundsätzlich hat ein erkrankter Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung. Fragen Sie nicht nach der Art der Beschwerden – Sie verarbeiten die Gesundheitsdaten nicht selbst; dies übernimmt der Betriebsarzt. Dokumentieren Sie Fehlzeiten und Wiedereingliederung gemäß Ihrem Protokoll und den Datenschutzbestimmungen.

Die Richtlinie festlegen

Integrieren Sie Ihre Präventions- und Fehlzeitenrichtlinie in ein Protokoll oder ein Mitarbeiterhandbuch, damit jeder weiß, was gilt. Eine klare, im Voraus kommunizierte Richtlinie fördert die Einhaltung und begrenzt Ihr Haftungsrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich einen Mitarbeiter mit Symptomen nach Hause schicken?

Aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht können Sie Maßnahmen zur Infektionsprävention ergreifen. Berücksichtigen Sie dabei die Lohnfortzahlung und den Datenschutz in Bezug auf Gesundheitsdaten.

Darf ich fragen, was mit einem Mitarbeiter nicht stimmt?

Nein. Sie können zwar protokollieren, dass jemand krank ist und Vereinbarungen bezüglich der Wiedereingliederung treffen, die Art der Beschwerden liegt jedoch in der Verantwortung des Betriebsarztes.

Hafte ich, wenn sich ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz infiziert?

Das hängt davon ab, ob Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben. Angemessene und nachweisbare Maßnahmen begrenzen Ihre Haftung.

Ist Ihre Richtlinie für Arbeitsschutz und Fehlzeitenmanagement in Ordnung?

Unsere Rechtsexperten dokumentieren Präventions- und Fehlzeitenrichtlinien in Ihrem Mitarbeiterhandbuch. Lernen Sie unser Arbeitsrechtsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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