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Was ist eine allgemeine Haftungserklärung? Es handelt sich um ein Schreiben, in dem Sie eine andere Partei formell für erlittene Schäden haftbar machen. Das Schreiben enthält Angaben zum schadensverursachenden Ereignis, zur Rechtsgrundlage (in der Regel eine rechtswidrige Handlung gemäß Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches oder ein Vertragsbruch), zum Umfang des Schadens und zur geforderten Entschädigung. Es ist der erste und entscheidende Schritt, bevor Sie einen Schadensersatzanspruch rechtlich geltend machen können.
Die kurze Antwort
- Was: Ein Schreiben, in dem jemand formell für erlittene Schäden haftbar gemacht wird.
- Grundlage: rechtswidrige Handlung (Art. 6:162 BW) oder Vertragsbruch (Nichterfüllung einer Vereinbarung).
- Ziel: die Gegenpartei haftbar zu machen, einen Zahlungsverzug festzustellen und die Verjährungsfrist zu unterbrechen.
- Inhalt: Tatsachen, Behauptung, Rechtsgrundlage, Schadensumfang und eine konkrete Forderung mit einer Frist.
- Folge: oft eine gütliche Einigung; andernfalls die Grundlage für ein Gerichtsverfahren.
Was genau ist eine allgemeine Haftungserklärung?
Eine allgemeine Haftungserklärung ist eine schriftliche Mitteilung, in der Sie eine andere Partei darüber informieren, dass Sie diese für Schäden haftbar machen. „Allgemein“ bedeutet, dass die Erklärung nicht auf einen bestimmten Fall beschränkt ist: Sie kann sowohl für Schäden aus einem Vertrag (Vertragsbruch) als auch für Schäden ohne Vertrag (unerlaubte Handlung) verwendet werden. Beispiele hierfür sind ein Lieferant, der ein mangelhaftes Produkt liefert, ein Handwerker, der Ihr Eigentum beschädigt, oder eine Partei, die eine Vereinbarung nicht einhält.
Das Schreiben erfüllt drei Funktionen gleichzeitig: Es legt fest, wer verantwortlich ist, warum und welche Entschädigung Sie fordern. Ohne ein solches Schreiben können Sie in den meisten Fällen keine Entschädigung durchsetzen – das Gesetz verlangt in der Regel, dass Sie sich zunächst formell an die Gegenseite wenden.
Rechtsgrundlage: Artikel 6:162 des niederländischen Zivilgesetzbuches
Die wichtigste Grundlage ist eine rechtswidrige Handlung, die in Artikel 6:162 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Für eine erfolgreiche Berufung müssen fünf Bedingungen erfüllt sein:
- Rechtswidrige Handlung: eine Verletzung eines Rechts, eine Handlung oder Unterlassung, die einer gesetzlichen Pflicht widerspricht oder gegen das verstößt, was nach ungeschriebenem Recht angemessen ist.
- Zurechenbarkeit: Die Tat ist dem Täter aufgrund seines Verschuldens oder des Gesetzes zurechenbar.
- Schaden: Es ist ein tatsächlicher Schaden entstanden.
- Kausaler Zusammenhang: Der Schaden ist eine Folge der rechtswidrigen Handlung.
- Relativität: Die verletzte Norm dient dem Schutz vor diesem Schaden (Art. 6:163 BW).
Fehlt eines dieser Elemente, ist der Anspruch unbegründet. Bei Schadensersatzansprüchen aus einem Vertrag entsteht die Haftung durch Vertragsbruch (Art. 6:74 BW): die Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht.
Standardzustand und Benachrichtigung über den Standardzustand
Bei Vertragsbruch ist der Eintritt des Vertragsverzugs oft Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Vertragsverzug tritt ein, sobald Sie der anderen Partei eine Mahnung zugestellt haben: eine förmliche Aufforderung, in der Sie ihr eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung einräumen. Erst wenn diese Frist ergebnislos verstreicht, befindet sich die andere Partei im Vertragsverzug (Art. 6:81 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
In manchen Fällen tritt der Verzug sofort und ohne Mahnung ein, beispielsweise wenn die Leistung dauerhaft unmöglich ist oder eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Bei unerlaubter Handlung ist eine Mahnung in der Regel nicht erforderlich – der Verzug entsteht dann kraft Gesetzes mit Eintritt des Schadens. Eine gut formulierte Haftungserklärung klärt, welcher Weg Anwendung findet.
Unterbrechung der Verjährungsfrist
Ein Schadensersatzanspruch unterliegt der Verjährung. Die grundsätzliche Frist beträgt fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Haftenden, in jedem Fall jedoch zwanzig Jahre ab dem schadensverursachenden Ereignis (Art. 3:310 BW). Ist der Anspruch verjährt, kann kein Schadensersatz mehr geltend gemacht werden.
Die Geltendmachung von Ansprüchen ist das wichtigste Mittel, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen (Art. 3:317 BW): Eine schriftliche Aufforderung, in der Sie sich Ihr Recht auf Leistung unmissverständlich vorbehalten, setzt die Verjährungsfrist auf null zurück. Daher ist es ratsam, jemanden rechtzeitig und schriftlich haftbar zu machen, selbst wenn Sie nicht unmittelbar eine Klageerhebung planen.
Was steht in dem Brief?
- Parteien: Wer haftet und wer wird verklagt?
- Fakten: Was geschah, wann und wo?
- Schuld und Grundlage: rechtswidrige Handlung oder Vertragsbruch mit gesetzlicher Grundlage.
- Schaden: Welcher Schaden ist entstanden und woraus besteht er?
- Anspruch und Frist: der Betrag, den Sie geltend machen, und die Frist, innerhalb derer Sie ihn geltend machen.
- Vorbehalt: das Recht auf weitere Maßnahmen und zusätzlichen Schadensersatz.
Praxisbeispiel: Ein Caterer liefert bei einer Firmenveranstaltung verdorbene Speisen, wodurch Gäste erkranken und dem Kunden ein Reputationsschaden entsteht. Der Kunde macht den Caterer wegen Vertragsbruchs haftbar, beziffert den Schaden (Kosten für Ersatzcatering, entgangene Folgeaufträge) und räumt ihm eine Frist von vierzehn Tagen zur Stellungnahme ein.
Ehrliche Empfehlung
Bei einfachen, gut dokumentierten Schäden – wie einem defekten Produkt oder einem eindeutigen Vertragsbruch mit begrenztem Schaden – können Sie die Haftungsanzeige mithilfe einer geeigneten Vorlage problemlos selbst verfassen. Ein Anwalt ist in diesem Fall nicht erforderlich. Achten Sie darauf, die Fakten, die Grundlage und den Schaden genau darzulegen und das Schreiben per Einschreiben oder mit einem entsprechenden Nachweis zu versenden.
Bei hohen Schadenssummen, strittigen Sachverhalten, unklarer Haftung oder wenn die Verjährungsfrist unmittelbar bevorsteht, sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Ein schlecht formuliertes Schreiben kann die Verjährungsfrist weder unterbrechen noch ein Versäumnisurteil herbeiführen, und dies wird Sie letztendlich den Anspruch kosten.
Lesen Sie mehr: Allgemeine Haftpflichtansprüche, Verfassen und Erstellen von Haftpflichtansprüchen.
Häufig gestellte Fragen
Ein schriftliches Schreiben, in dem Sie jemanden formell für erlittene Schäden haftbar machen. Das Schreiben beschreibt den Vorfall, die Rechtsgrundlage (unerlaubte Handlung oder Vertragsbruch), den Umfang des Schadens und die geforderte Entschädigung. Es ist der erste Schritt, bevor Sie Schadensersatzansprüche rechtlich geltend machen können.
Üblicherweise basiert die Haftung auf unerlaubter Handlung (Art. 6:162 BW) bei Schäden ohne Vertragsverhältnis oder auf Vertragsbruch (Art. 6:74 BW) bei Schäden aus einem Vertrag. Für eine unerlaubte Handlung müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein: Rechtswidrigkeit, Zurechenbarkeit, Schaden, Kausalzusammenhang und Relativität.
Bei Vertragsbruch ist dies häufig der Fall: Man räumt der Gegenpartei eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung ein, nach deren Ablauf der Vertragsverzug eintritt. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich ist oder eine zwingende Frist verstrichen ist. Bei unerlaubter Handlung tritt der Vertragsverzug in der Regel kraft Gesetzes ohne vorherige Mahnung ein.
Haftung bedeutet, dass jemand für den Schaden verantwortlich ist. Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Schuldner nach einer Mahnung oder nach Ablauf einer Frist seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zahlungsverzug ist häufig Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Vertragsbruchs.
Der Rechtsanspruch verjährt fünf Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Haftenden, spätestens jedoch zwanzig Jahre nach dem Schadensereignis (Art. 3:310 BW). Eine schriftliche Haftungsanzeige unterbricht die Verjährungsfrist (Art. 3:317 BW) und setzt sie wieder in Gang.
Die Parteien, der Sachverhalt (was, wann, wo), die Behauptung mit Rechtsgrundlage, der Schadensumfang, eine konkrete Forderung mit Fristsetzung und ein Vorbehalt hinsichtlich weiterer Maßnahmen. Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder mit Rückschein, damit Sie später nachweisen können, wann und wann Sie die Forderung gestellt haben.
Bei einfachen, gut begründeten Schadensfällen können Sie das Schreiben mithilfe einer Vorlage selbst verfassen. Bei hohen Beträgen, strittigen Sachverhalten, unklarer Haftung oder drohender Verjährung ist die Beratung durch einen Anwalt ratsam, da ein fehlerhaft formuliertes Schreiben die Benachrichtigung über den Zahlungsverzug oder die Vertragsunterbrechung und somit die Geltendmachung des Anspruchs verfehlen kann.