MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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PSD2 ist die überarbeitete europäische Zahlungsdiensterichtlinie, die in den Niederlanden seit Anfang 2019 gilt. Die wichtigste Änderung: Banken müssen Dritten Zugriff auf Zahlungskontodaten gewähren – mit der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden und nur an Parteien mit einer gültigen Lizenz. Dies eröffnet neue Dienstleistungen, bringt aber strenge Anforderungen hinsichtlich Einwilligung und Datenschutz mit sich, die von der niederländischen Datenschutzbehörde (AP) und der niederländischen Zentralbank (DNB) überwacht werden.
Die Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) ist die Nachfolgerichtlinie der PSD1, die unter anderem SEPA einführte. Seit ihrem Inkrafttreten Anfang 2019 gab es wesentliche Änderungen: So wurden beispielsweise die Selbstbeteiligung bei Verlust einer Debitkarte und die Gebühren für Kreditkartenzahlungen in Online-Shops abgeschafft. Darüber hinaus bietet die PSD2 – unter bestimmten Voraussetzungen – neue Möglichkeiten für Unternehmer.
Dritte erhalten Zugriff auf Zahlungskonten
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Banken verpflichtet sind, Dritten unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf das Zahlungskonto zu gewähren. Der Kunde muss hierzu seine Zustimmung erteilen, die maximal neunzig Tage gültig ist. Darüber hinaus muss der Zugriffsberechtigte über eine gültige Lizenz verfügen.
Ein Hypothekenberater kann beispielsweise gezielte Empfehlungen auf Basis einer Übersicht über Einnahmen und Ausgaben geben, oder eine App bietet einen umfassenden Überblick über alle Konten. Ein solcher Zugriff birgt jedoch auch (Datenschutz-)Risiken – deshalb sind die Regeln streng.
Eine ausdrückliche Einwilligung ist erforderlich
Zum Schutz des Verbrauchers muss dieser dem Dritten seine ausdrückliche Einwilligung erteilen. Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) hat bereits die Anforderungen an eine solche Einwilligung dargelegt: Sie muss freiwillig, eindeutig, spezifisch und informiert erfolgen.
- Stillschweigende Zustimmung oder ein vorausgewähltes Häkchen sind nicht zulässig.
- Da die Einwilligung freiwillig erfolgen muss, muss der Verbraucher sie auch jederzeit widerrufen können.
- Die Einwilligung ist spezifisch: Sie gilt nur für eine bestimmte Datenverarbeitung und einen bestimmten Zweck. Die Daten dürfen niemals für andere Zwecke verwendet werden.
Sowohl die niederländische Datenschutzbehörde (AP) als auch die Niederländische Zentralbank (DNB) überwachen dies. Der Verbraucherverband führt ebenfalls jährliche Überprüfungen von Anbietern von PSD2-Diensten durch und betreibt eine eigene Hotline; der Verband sieht die Vorteile (mehr Wettbewerb und Innovation), weist aber auch auf die Risiken hin.
Vergessen Sie nicht die DSGVO
Zahlungsdienstleister müssen, wie alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die DSGVO : Sie müssen über eine gültige Rechtsgrundlage verfügen, klare Informationen bereitstellen und die Daten angemessen schützen.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine Lizenz für PSD2-Dienste?
Ja. Wer als Dritter auf Zahlungskontodaten zugreifen möchte, benötigt eine gültige Lizenz und muss strenge Auflagen erfüllen, die von der DNB und der AP überwacht werden.
Wie lange ist die Einwilligung eines Kunden gültig?
Die Zugriffsberechtigung gilt maximal neunzig Tage und muss anschließend erneuert werden. Der Kunde kann die Berechtigung jederzeit widerrufen.
Darf ich PSD2-Daten für Marketingzwecke verwenden?
Nein, nicht ohne Weiteres. Die Einwilligung gilt nur für einen bestimmten Zweck; eine Nutzung für einen anderen Zweck, wie beispielsweise Marketing, ist grundsätzlich nicht gestattet.
Erste Schritte mit PSD2?
Für PSD2-Dienste benötigen Sie neben einer Lizenz auch die entsprechenden Dokumente sowie ein umfassendes Konzept zum Schutz der Einwilligung und der Privatsphäre. Die Rechtsexperten von MKB Juristen unterstützen Sie dabei. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch .