Anforderung einer Kreditauskunft: Was sie über eine Geschäftsbeziehung aussagt und was nicht
Vor dem Abschluss eines wichtigen Vertrags, der Auswahl eines Lieferanten oder der Verlängerung von Zahlungszielen ist es ratsam, die finanzielle Lage des Vertragspartners zu prüfen. Ein Kreditbericht eines spezialisierten Anbieters ist hierfür das am einfachsten zugängliche Instrument. Unternehmer unterschätzen jedoch häufig, was ein solcher Bericht offenbaren kann und was nicht, und wie die Ergebnisse rechtlich und wirtschaftlich genutzt werden können.
Was steht in einem Kreditbericht?
Ein Standardbericht von Anbietern wie Graydon, Dun & Bradstreet, Creditsafe oder Altares enthält typischerweise Daten der niederländischen Handelskammer, eingereichte Jahresabschlüsse, das Zahlungsverhalten basierend auf anonymisierten Gläubigerinformationen sowie negative Einträge wie Insolvenzanträge, Zahlungsstopps und Zahlungsrückstände. Zusätzlich bieten sie ein eigenes Scoring-Modell an, das die Kreditwürdigkeit in Form eines Ratings oder eines empfohlenen Kreditlimits ausdrückt.
Für Einzelunternehmen und offene Handelsgesellschaften sind die Informationen spärlicher, da keine Offenlegungspflicht besteht. Der Unternehmer haftet dann persönlich, was üblicherweise in der Schufa-Auskunft vermerkt wird. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) geben die eingereichten Jahresabschlüsse Aufschluss über Zahlungsfähigkeit, Liquidität und Eigenkapital. Kleinere Unternehmen benötigen jedoch unter Umständen eine vereinfachte Bilanz gemäß Titel 9, Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, was die Aussagekraft der Informationen einschränkt.
Was ein Kreditbericht nicht zeigt
Die Einschränkungen sind mindestens genauso wichtig wie der Inhalt. Ein Kreditbericht erfasst keine laufenden Streitigkeiten ohne Urteil, mündliche Vereinbarungen mit wichtigen Kunden oder Lieferanten, nachrangige Darlehen an den Geschäftsführer/Hauptaktionär, die die Bilanz verzerren, oder die drohende Kündigung eines Vertrags durch einen Großkunden. Die Finanzberichte, auf die sich der Bericht häufig bezieht, sind in der Regel zwölf bis achtzehn Monate alt und bieten daher ein veraltetes Bild für Unternehmen, die sich schnell verändern.
Darüber hinaus sagt eine hohe Bewertung nichts über Integrität oder Zuverlässigkeit aus. Ein Unternehmen mit einer gesunden Bilanz kann durchaus absichtlich schlechter abschneiden, und ein Unternehmen mit einer mittelmäßigen Bilanz kann ein ausgezeichneter Zahler sein. Der Bericht ist ein Hilfsmittel, kein Urteil.
Wie Sie die Ergebnisse rechtlich und kommerziell nutzen können
Bei Anzeichen eingeschränkter Kreditwürdigkeit ist es wichtig, die rechtliche Ausgangslage zu stärken. Dies kann durch Vorauszahlung, Vorfälligkeitsentschädigung, Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsführer oder der Muttergesellschaft, persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers/Hauptgesellschafters mit Zustimmung des Gesellschafters gemäß Artikel 1:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches oder eine Bankgarantie bzw. ein Treuhandkonto erfolgen.
In der Vertragsdokumentation können Kündigungsoptionen bei Verschlechterung der finanziellen Lage (Finanzkennzahlen) sowie eine sofortige Vertragsverkürzung bei Überschreitung bestimmter Kennzahlen vereinbart werden. Bei langfristigen B2B-Geschäftsbeziehungen empfiehlt sich eine regelmäßige Bonitätsprüfung, nicht nur vor der ersten Lieferung.
Wann ist es ratsam, eine eigene Due-Diligence-Prüfung durchzuführen?
Bei größeren Transaktionen, langfristigen Verpflichtungen oder Unternehmenskäufen reicht ein Kreditbericht nicht aus. In solchen Fällen ist eine rechtliche und finanzielle Due-Diligence-Prüfung erforderlich, in der vertragliche Verpflichtungen, laufende Streitigkeiten, steuerliche Sachverhalte, arbeitsrechtliche Verpflichtungen und die rechtliche Eigentümerstruktur genauestens geprüft werden. Ein Kreditbericht dient dabei als nützlicher Ausgangspunkt, nicht als letzter Schritt.
Folgemaßnahmen
Sind Sie sich bezüglich der Kreditwürdigkeit eines Geschäftspartners unsicher oder möchten Sie Ihre rechtliche Position vor einem wichtigen Auftrag stärken? Unsere Anwälte prüfen Verträge, Bedingungen und Sicherheiten und beraten Sie hinsichtlich der effektivsten Schutzmaßnahmen. Vorbeugen ist günstiger als ein Rechtsstreit.