Um zu unternehmen

DSGVO-Überlegungen beim Anbieten von E-Books auf Ihrer Website

Das Anbieten eines kostenlosen E-Books im Austausch gegen eine E-Mail-Adresse ist zwar zulässig, fällt aber unter die DSGVO. Erfragen Sie nur die wirklich notwendigen Daten (Datenminimierung), informieren Sie transparent über deren Verwendung und verknüpfen Sie die Newsletter-Anmeldung mit der E-Mail-Adresse.

Veröffentlicht am 17. November 2020 von MKBjuristen.nl
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Das Anbieten eines kostenlosen E-Books im Austausch gegen eine E-Mail-Adresse ist zwar zulässig, fällt aber unter die DSGVO. Erfragen Sie nur die Daten, die Sie wirklich benötigen (Datenminimierung), informieren Sie transparent über deren Verwendung und verknüpfen Sie die Newsletter-Anmeldung mit einer gültigen Einwilligung.

Ein E-Book als Lead-Magnet

Ein kostenloses E-Book lockt Besucher an, positioniert Sie als Experten und generiert E-Mail-Adressen für Ihren Newsletter. Sobald jemand seine Daten hinterlässt, verarbeiten Sie personenbezogene Daten, und die DSGVO-Bestimmungen finden Anwendung.

Bitten Sie nur um das, was Sie brauchen

Datenminimierung ist hier entscheidend: Im Prinzip benötigen Sie nur eine E-Mail-Adresse, um ein E-Book zu versenden. Fragen Sie nicht standardmäßig nach Name, Telefonnummer oder Firmendaten, wenn diese nicht erforderlich sind. Machen Sie alle nicht unbedingt notwendigen Felder optional.

E-Book und Newsletter: Beachten Sie die Einwilligungserklärung

Wenn Sie dem Interessenten nach dem E-Book Newsletter zusenden möchten, benötigen Sie in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung. Verknüpfen Sie dies nicht unbemerkt mit dem Download: Machen Sie deutlich, dass der Empfänger (auch) den Newsletter abonniert, und bieten Sie stets eine Abmeldeoption an. Es ist riskant, den E-Book-Verkauf von einer obligatorischen Newsletter-Anmeldung abhängig zu machen.

Seien Sie transparent

Erläutern Sie in einer verständlichen Datenschutzerklärung, welche Daten Sie erheben, zu welchem ​​Zweck, wie lange Sie diese speichern und welche Rechte die betroffenen Personen haben. So erfüllen Sie Ihre Informationspflicht und der Besucher weiß, was ihn erwartet.

Häufig gestellte Fragen

Könnte ich bitte um eine E-Mail-Adresse für ein kostenloses E-Book bitten?

Ja, vorausgesetzt, Sie sind transparent und fordern nicht mehr Daten an als nötig. Die E-Mail-Adresse reicht in der Regel zum Versenden aus.

Darf ich diesen Kontakten anschließend einen Newsletter zusenden?

Nur mit gültiger Einwilligung zum Newsletter und einer klaren Abmeldeoption. Diese Einwilligung darf im Download nicht versteckt werden.

Benötige ich eine Datenschutzerklärung?

Ja. Sobald Sie Daten erheben, müssen Sie die betroffenen Personen mittels einer Datenschutzerklärung informieren.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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