MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Erstellung eines Markenlizenzvertrags umfasst zunächst die Definition der Marke und ihres Schutzumfangs, gefolgt von den kommerziellen und qualitätsbezogenen Vereinbarungen. Sie legen fest, welche eingetragene Marke betroffen ist, für welche Waren oder Dienstleistungen und in welchem Gebiet die Lizenz gilt, ob sie exklusiv ist, wie hoch die Vergütung ist und welche Qualitätsanforderungen der Lizenznehmer erfüllen muss. Da eine Marke auf Herkunft und Reputation beruht, ist die Qualitätsklausel kein nebensächliches Detail, sondern ein zentraler Bestandteil. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Punkte.
Die kurze Antwort
- Marke und Geltungsbereich: Geben Sie die Registrierungsnummer, die Klassen und die Waren oder Dienstleistungen an.
- Gebiet und Exklusivität: Benelux oder EU, exklusiv, alleinig oder nicht-exklusiv.
- Vergütung: Festbetrag, Lizenzgebühr oder Prozentsatz des Umsatzes, mit Berichtspflicht.
- Qualität und Überwachung: Anforderungen, vorherige Genehmigung und Inspektionsrecht.
- Registrierung, Dauer und Beendigung: Registrierung der Lizenz und Folgen bei Beendigung.
Erstellung eines Markenlizenzvertrags: Beginnen Sie mit der Marke
Bevor Sie eine Vereinbarung treffen, muss klar sein, welche Marke Sie lizenzieren. Geben Sie die Registrierungsnummer beim BOIP oder EUIPO, die Art der Marke (Wortmarke, Bildmarke oder kombinierte Marke) und die Waren- und Dienstleistungsklassen an, für die sie eingetragen ist. Eine Lizenz kann die gesamte Marke oder nur einen Teil der Waren und Dienstleistungen umfassen. Seien Sie hier präzise, da der Lizenzumfang festlegt, was der Lizenznehmer tun darf und was nicht.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie selbst der Inhaber der Marke sind und ob die Marke nicht durch eine vorherige ausschließliche Lizenz oder Verpfändung belastet ist. Die Lizenzierung einer Marke, die Sie bereits einem Dritten exklusiv eingeräumt haben, stellt einen Vertragsbruch dar.
Umfang, Gebiet und Exklusivität
Diese drei Faktoren bestimmen den Umfang des Rechts:
- Geltungsbereich: Für welche Produkte oder Dienstleistungen gilt die Lizenz? Beschränken Sie dies auf die Klassen, in denen die Marke tatsächlich eingetragen ist.
- Gebiet: ausschließlich die Niederlande, die Benelux-Staaten oder die gesamte EU. Außerhalb des Registrierungsgebiets besteht kein Markenschutz für die Lizenzierung.
- Exklusivität: ausschließlich, alleinig oder nicht-exklusiv. Im Falle der Exklusivität darf selbst der Inhaber die Marke für diese Waren in diesem Gebiet nicht mehr verwenden.
Berichterstattung über Vergütung und Lizenzgebühren
Die Vergütung kann ein einmaliger oder regelmäßiger Festbetrag sein oder eine umsatzabhängige Lizenzgebühr. Entscheiden Sie sich für eine Lizenzgebühr, legen Sie die Berechnungsgrundlage fest: pro verkauftem Produkt, pro Umsatz oder pro Nettoumsatz und zu welchem Prozentsatz. Regulieren Sie, wann der Lizenznehmer Bericht erstattet und zahlt und welche Daten der Bericht enthalten muss.
Fügen Sie eine Prüfklausel hinzu, die es Ihnen ermöglicht, die Abrechnung überprüfen zu lassen. In der Praxis lässt sich eine Lizenzgebühr ohne Einsichtsrecht nicht durchsetzen. Vereinbaren Sie, wer die Kosten einer Prüfung trägt, falls eine Abweichung von mehr als einem bestimmten Prozentsatz festgestellt wird.
Qualität, Aufsicht und Präsentation
Dies ist die wichtigste inhaltliche Bestimmung einer Markenlizenz. Legen Sie die Qualitätsanforderungen fest, die die Produkte oder Dienstleistungen erfüllen müssen, wie die Marke dargestellt werden darf (Farbe, Proportionen, Platzierung) und in welchen Kanälen sie erscheinen darf. Vereinbaren Sie ein Vorabgenehmigungsrecht für neue Produkte, Verpackungen und Werbung sowie ein Inspektionsrecht zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen.
Verknüpfen Sie dies mit einer Sanktion: Bei wiederholten Qualitätsverstößen können Sie die Lizenz kündigen und Ihre Markenrechte gemäß Artikel 2.32 BVIE geltend machen. So behalten Sie die Kontrolle über den Firmenwert.
Registrierung, Nutzungspflicht und Durchsetzung
Regelt, ob und von wem die Lizenz im Markenregister eingetragen wird. Die Eintragung ist erforderlich, um die Lizenz gegenüber Dritten geltend zu machen und dem Lizenznehmer in bestimmten Fällen selbst rechtliche Schritte gegen Markenrechtsverletzungen zu ermöglichen. Legt außerdem fest, dass der Lizenznehmer die Marke tatsächlich nutzt und diese Nutzung nachweisen kann, damit die Nutzungspflicht weiterhin erfüllt wird.
Vereinbaren Sie, wer gegen Markenrechtsverletzungen durch Dritte vorgeht, wer die Kosten trägt und wie etwaige Schadensersatzansprüche aufgeteilt werden. Üblicherweise übernimmt der Markeninhaber die Federführung und hat eine Benachrichtigungspflicht für den Lizenznehmer.
Dauer, Beendigung und Folgen
- Dauer: befristet oder unbefristet, mit Kündigungsfrist.
- Auflösung: im Falle von Qualitätsmängeln, Nichtzahlung oder Insolvenz.
- Folgen: Einstellung jeglicher Nutzung, Verbrauch und Verkauf des Lagerbestands innerhalb einer bestimmten Frist, Löschung der Lizenz aus dem Register.
- Fortdauernde Wirkung: Vertraulichkeit und ein Verbot der weiteren Verwendung verwechslungsähnlicher Schilder.
Praktisches Beispiel
Ein Designer hat eine Bekleidungsmarke als EU-Marke in Klasse 25 eintragen lassen. Ein Hersteller möchte eine Kollektion unter dieser Marke in der EU produzieren und vertreiben. Der Designer gewährt dem Hersteller eine exklusive Lizenz für drei Jahre gegen eine Lizenzgebühr von zehn Prozent des Nettoumsatzes, vierteljährliche Berichterstattung und ein Prüfungsrecht. Der Vertrag regelt die Anforderungen an die Stoffqualität, die vorherige Genehmigung jedes Designs und die festgelegte Logoverwendung. Die Lizenz ist beim EUIPO registriert. Sollte der Hersteller Kleidung liefern, die den Anforderungen nicht entspricht, kann der Designer die Lizenz kündigen und seine Markenrechte geltend machen.
Ehrliche Empfehlung
Man braucht nicht immer einen Anwalt. Für eine einfache, nicht-exklusive Lizenz mit geringem Nutzungsrecht und festem Honorar ist eine kurze, klare Vereinbarung völlig ausreichend, solange Umfang, Gebiet, Vergütung und Qualität klar definiert sind. Für eine Probezeit oder eine begrenzte Zusammenarbeit ist ein umfangreicher Vertrag oft übertrieben.
Bei Exklusivitätsansprüchen, Lizenzgebühren, internationaler Präsenz oder Marken mit hohem Marktwert sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. In solchen Fällen erfordern Qualitätsklauseln, Prüfvorschriften, Registrierung und Durchsetzung besondere Aufmerksamkeit. Eine gezielte Überprüfung Ihres Konzepts ist kostengünstig und bewahrt Sie davor, später an Firmenwert oder Kontrolle zu verlieren.
Für Details zur Vereinbarung besuchen Sie die für Markenlizenzverträgeund lesen Sie die Grundlagen unter „ Was ist ein Markenlizenzvertrag?“ und „Die Kosten für die Erstellung eines Markenlizenzvertrags“.
Häufig gestellte Fragen
Die Marke mit Registrierungsnummer, Schutzumfang (Waren, Dienstleistungen und Warenklassen), Geltungsbereich, Exklusivität, Vergütung, Qualitätsanforderungen mit Überwachung sowie Vereinbarungen zu Laufzeit und Beendigung. Die Qualitätsklausel ist für eine Marke eine Kernbestimmung und keine Nebensache.
Als Festbetrag oder als Umsatzbeteiligung. Geben Sie bei einer Umsatzbeteiligung die Bemessungsgrundlage (pro Artikel oder pro Umsatz), den Prozentsatz, den Stichtag und den Zahlungstermin an. Fügen Sie eine Prüfklausel hinzu, um die Angaben überprüfen zu können.
Eine Marke steht für Herkunft und Qualität. Ohne Qualitätsstandards und -überwachung kann der Lizenznehmer dem Ruf schaden. Gemäß Artikel 2.32 des BVIE können Sie Ihre Markenrechte geltend machen und die Lizenz im Falle einer Qualitätsverletzung kündigen.
Die Registrierung beim BOIP oder EUIPO ist zwar keine Voraussetzung für die Gültigkeit der Lizenz, aber ratsam. Nur so kann die Lizenz gegenüber nachfolgenden Erwerbern geltend gemacht werden, und der Lizenznehmer kann in bestimmten Fällen selbst gegen Lizenzverletzungen vorgehen. Es sollte geregelt werden, wer sich registriert und Gebühren zahlt.
Üblicherweise ist der Markeninhaber zuständig und verpflichtet den Lizenznehmer zur Benachrichtigung. Es wird festgelegt, wer die Federführung übernimmt, wer die Kosten trägt und wie der Schadenersatz aufgeteilt wird. Ein eingetragener ausschließlicher Lizenznehmer kann in bestimmten Fällen selbstständig handeln.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Marke vollständig einzustellen, den Restbestand innerhalb einer vereinbarten Frist zu veräußern und bei der Löschung aus dem Markenregister mitzuwirken. Zudem ist die weitere Verwendung verwechslungsähnlicher Zeichen untersagt.
Stellen Sie sicher, dass die Marke ordnungsgemäß verwendet wird. Die Nutzung durch den Lizenznehmer gilt als Nutzung durch den Inhaber. Legen Sie fest, dass der Lizenznehmer die Marke tatsächlich nutzt und dies auf Anfrage anhand von Verkaufs- oder Werbematerialien nachweisen kann.