MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Eine Bank darf Ihren Geschäftskredit nicht einfach kündigen: Sie hat eine Sorgfaltspflicht und muss triftige Gründe angeben sowie eine angemessene Frist einhalten. Selbst wenn der Kreditvertrag eine Kündigungsklausel enthält, kann die Kündigung nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness unzulässig sein. Wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen und die Bank für Ihren Schaden haftbar machen. Ihre Rechte können Sie weiter unten nachlesen.
Wann darf eine Bank eine Geschäftskreditlinie kündigen?
Grundsätzlich muss die Bank den Kreditvertrag einhalten, selbst wenn sich der Zinssatz später als ungünstig erweist. Die Bank kann den Kredit jedoch kündigen, wenn der Kreditnehmer die Vereinbarungen, beispielsweise hinsichtlich Zinsen und Rückzahlung, nicht einhält. Ein einmaliges Vergessen einer Zahlung ist jedoch kein triftiger Grund: Die Bank muss sorgfältig und angemessen handeln.
Die Rechtsprechung bietet Orientierung:
- Mit dem Urteil Rabobank/Aarding (2009) wurden Kriterien zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung festgelegt: Die Bank muss gute Gründe haben und eine angemessene Frist einhalten;
- Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 10. Oktober 2014 zeigt, dass selbst eine vertragliche Kündigungsoption der Bank keine freie Hand lässt: Eine Kündigung ist nicht zulässig, wenn sie nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unzulässig ist.
Einspruch gegen die Kündigung
Wenn Sie mit der Stornierung nicht einverstanden sind, können Sie Maßnahmen ergreifen. Optionen:
- Einspruch gegen die Kündigung einlegen;
- Sie können die Bank für Ihren Schaden haftbar machen – die Suche nach einer anderen Bank verursacht zusätzliche Kosten, und ein höherer Zinssatz stellt ebenfalls einen Schaden dar, für den die Bank haftbar gemacht werden kann
- Fordern Sie von der Bank eine angemessene Begründung an;
- um eine längere Laufzeit bitten;
- Bitten Sie die Bank, die Entscheidung zu überprüfen.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine Bank einfach meinen Kredit kündigen?
Nein. Die Bank hat eine Sorgfaltspflicht und muss triftige Gründe und eine angemessene Frist vorweisen. Selbst bei einer vertraglich vereinbarten Kündigungsoption kann eine Kündigung unzulässig sein.
Reicht eine versäumte Zahlung für eine Kündigung aus?
In der Regel nicht. Eine einzelne vergessene Zahlung rechtfertigt keine Kündigung; die Bank muss sorgfältig und angemessen handeln.
Kann ich Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Kündigung beanspruchen?
Ja. Wenn Ihnen durch eine ungerechtfertigte Kündigung ein Schaden entsteht – beispielsweise durch höhere Zinsen oder Wechselkosten – können Sie die Bank dafür haftbar machen.
Was ist, wenn ich bereits einen neuen Finanzier gefunden habe?
Selbst dann können Sie die Bank noch für den Ihnen durch die unrechtmäßige Kündigung entstandenen Schaden haftbar machen.
Ihr Geschäftskredit wurde gekündigt? Lassen Sie Ihre Situation prüfen
Sind Sie sich über die Rechtmäßigkeit der Kündigung Ihres Geschäftskredits unsicher? Wir erstellen eine Widerspruchserklärung, treten mit der Bank in Kontakt und leiten gegebenenfalls rechtliche Schritte ein, um Ihren Schadenersatz einzufordern.
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