Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten unterliegt strengen Regeln. Kürzlich urteilte der Europäische Gerichtshof zu Daten, aus denen sich besondere Kategorien personenbezogener Daten indirekt ableiten lassen, wie beispielsweise die sexuelle Orientierung einer Person. Dies verdeutlicht, dass Sie sich gut überlegen sollten, welche Fragen Sie stellen und welche nicht.
Nach dem Namen des Ehepartners oder Lebenspartners fragen
In diesem Fall (ECLI:EU:C:2022:601) gab es eine Auseinandersetzung zwischen dem Direktor einer öffentlich geförderten Einrichtung und der litauischen Ethikkommission. Kernpunkt war die Weigerung des Direktors, bestimmte persönliche Informationen über seinen Ehepartner preiszugeben. In Litauen werden diese Informationen unter anderem zur Korruptionsprävention und zur Vermeidung von Interessenkonflikten angefordert. Der Fall wurde vor einem litauischen Gericht verhandelt, das dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zu diesem Sachverhalt zur Entscheidung vorlegte.
Der Name des Ehepartners oder Lebenspartners ist ein sensibles Datum
Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass das europäische Recht die Offenlegung von Namensdaten des Ehepartners, des Lebenspartners oder von Verwandten ablehnt. Der Gerichtshof räumt zwar ein, dass das öffentliche Interesse mitunter Vorrang vor dem Recht auf Achtung des Privatlebens haben kann, befindet aber, dass die litauischen Regelungen zu weit gehen. Die Ziele ließen sich somit auch ohne diese Fragen erreichen.
Laut dem Europäischen Gerichtshof ist die Anforderung solcher Informationen aus verschiedenen Gründen problematisch. Ein Hauptproblem besteht darin, dass die Offenlegung des Namens eines Lebenspartners oder Ehepartners faktisch einer indirekten Frage nach der sexuellen Orientierung einer Person gleichkommt. Anhand namensbezogener Daten lässt sich in vielen Fällen das Geschlecht des Ehepartners oder Lebenspartners bestimmen. Dies betrifft sogenannte sensible personenbezogene Daten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Strenge Regeln für sensible personenbezogene Daten
Zu sensiblen Daten gehören nicht nur die sexuelle Orientierung einer Person, sondern beispielsweise auch ihre Religion oder ihr Gesundheitszustand. Sensible Daten genießen besonderen Schutz durch das Gesetz. Grundsätzlich ist die Verarbeitung solcher sensibler personenbezogener Daten verboten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich erlaubt.
Die DSGVO enthält zehn Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Fälle, in denen die betroffene Person ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die betroffene Person die Daten selbst absichtlich öffentlich gemacht hat. Auch die Verarbeitung im Rahmen des Arbeitsrechts ist von einer Ausnahme ausgenommen. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise die religiösen Überzeugungen eines Arbeitnehmers berücksichtigen und ihm während des Ramadan zusätzliche Pausen gewähren. Dies kommt dem Wohlbefinden des Arbeitnehmers zugute.
Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt, dass nicht nur direkt sensible Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden dürfen, sondern auch Daten, aus denen sich indirekt sensible personenbezogene Daten ableiten lassen. Ein weiteres Beispiel ist die Frage, ob jemand die heilige Stadt Mekka besucht hat. Die Antwort darauf ist an sich keine sensible personenbezogene Information. Da die saudische Regierung jedoch nur Muslimen den Besuch der heiligen Stadt gestattet, lassen sich daraus Rückschlüsse auf die religiösen Überzeugungen einer Person ziehen. Somit handelt es sich letztendlich doch um sensible personenbezogene Daten.