MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Selbsttests auf Alkohol oder Drogen sind bei den meisten Arbeitgebern nicht zulässig. Die Testergebnisse gelten als Gesundheitsdaten (besondere Kategorien personenbezogener Daten), und es fehlt Arbeitgebern in der Regel die rechtliche Grundlage dafür – selbst mit Einwilligung des Arbeitnehmers. Anders verhält es sich nur, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Betriebsarzt die Tests durchführt.
Das Dilemma des Arbeitgebers
Arbeitgeber wünschen sich ein sicheres Arbeitsumfeld und verbieten daher zu Recht den Konsum von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter betrunken oder unter Drogeneinfluss erscheint? Die Versuchung, einen Test durchzuführen, ist verständlich – aber rechtlich heikel.
Testergebnisse sind besonders personenbezogene Daten
Ein Alkohol- oder Drogentest erzeugt Gesundheitsdaten, die besondere Kategorien personenbezogener Daten darstellen und daher einem Verarbeitungsverbot unterliegen (Artikel 9 DSGVO). Sie dürfen diese Daten nur verarbeiten, wenn eine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Für die meisten Arbeitgeber ist dies nicht der Fall.
Einwilligung ist keine Lösung
Man kann sich nicht einfach auf die Zustimmung des Mitarbeiters verlassen. Im hierarchischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt eine Zustimmung nicht als freiwillig gegeben; schließlich könnte sich der Mitarbeiter unter Druck gesetzt fühlen. Daher bietet die „Zustimmung“ keine gültige Grundlage für Selbsttests.
Was ist erlaubt?
Selbsttests sind grundsätzlich nur zulässig, wenn eine rechtliche Grundlage besteht, beispielsweise in bestimmten sicherheitsrelevanten Branchen. Außerhalb dieser Bereiche können Sie jedoch andere Maßnahmen ergreifen: ein klares Verbot des Substanzkonsums, das Ansprechen von Mitarbeitern hinsichtlich auffälligen Verhaltens, das Nachhauseschicken im Gefahrenfall und die Hinzuziehung des Betriebsarztes. Dokumentieren Sie diese Vorgehensweise im Mitarbeiterhandbuch.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich meine Angestellten auf Alkohol- oder Drogenkonsum testen?
Das gilt nicht für die meisten Arbeitgeber: Testergebnisse sind besondere personenbezogene Daten, für die es keine gültige Rechtsgrundlage gibt. Nur mit einer solchen Rechtsgrundlage ist dies möglich.
Ist dies mit Zustimmung des Mitarbeiters zulässig?
Nein. In einem Autoritätsverhältnis gilt die Zustimmung nicht als freiwillig erteilt und bietet keine gültige Rechtsgrundlage.
Was kann ich dann tun?
Setzen Sie ein klares Verbot durch, sprechen Sie die Mitarbeiter auf sichtbares Fehlverhalten an, schicken Sie sie im Gefahrenfall nach Hause und ziehen Sie den Betriebsarzt hinzu.
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