Datenschutz

4 Missverständnisse zur Anonymisierung personenbezogener Daten

Wirklich anonymisierte Daten fallen nicht unter die DSGVO. In der Praxis glauben viele jedoch, sie würden Daten anonymisieren, obwohl sie sie tatsächlich pseudonymisieren – und in diesem Fall greift die DSGVO wie gewohnt. Vier weit verbreitete Irrtümer: Pseudonymisierung ist nicht gleich Anonymisierung, Verschlüsselung ist ….

Veröffentlicht am 25. Mai 2021 von MKBjuristen.nl
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Vollständig anonymisierte Daten fallen nicht unter die DSGVO. In der Praxis glauben viele jedoch, ihre Daten zu anonymisieren, obwohl sie sie tatsächlich pseudonymisieren – und in diesem Fall greift die DSGVO. Vier weit verbreitete Irrtümer: Pseudonymisierung ist nicht Anonymisierung, Verschlüsselung ist nicht Anonymisierung, „anonym“ bleibt nicht ewig anonym, und Anonymisierung ist nicht immer möglich, ohne die Daten unbrauchbar zu machen.

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss die DSGVO . Anonymisierung kann eine Lösung sein: Wenn die Person nicht mehr identifizierbar ist, dürfen die Daten frei verarbeitet werden (z. B. in der wissenschaftlichen Forschung). Allerdings gibt es Missverständnisse bezüglich der Anonymisierung. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) und die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) haben ein gemeinsames Memorandum zu diesem Thema verfasst. Sie wollen damit diese vier Missverständnisse ausräumen.

1. Pseudonymisierung ist nicht Anonymisierung

Manchmal glauben Nutzer, ihre Daten zu anonymisieren, verwenden aber tatsächlich eine Pseudonymisierung. Bei einer Pseudonymisierung können Personen mithilfe zusätzlicher Informationen weiterhin identifiziert werden; bei einer echten Anonymisierung ist dies ausgeschlossen. Pseudonymisierung ist zwar zulässig, die DSGVO gilt jedoch weiterhin – Sie benötigen daher eine gültige Rechtsgrundlage, wie beispielsweise eine Einwilligung.

2. Verschlüsselung ist nicht Anonymisierung

Verschlüsselung ist eine Pseudonymisierungstechnik, keine Anonymisierung. Mit dem geheimen Schlüssel lassen sich die Informationen – und damit die Identität – wiederherstellen. Wer den Schlüssel besitzt, anonymisiert nicht automatisch. Selbst das Löschen der Schlüssel führt nicht zwangsläufig zu Anonymisierung: Dies hängt unter anderem von der Schlüssellänge und der Rückverfolgbarkeit der Schlüssel ab.

3. Anonymität bedeutet nicht zwangsläufig, dass man immer anonym bleibt

Was heute anonym ist, kann es morgen schon nicht mehr sein. Neue Techniken (wie Quantencomputer) können bestehende Anonymisierungsmethoden untergraben, und gestohlene „anonyme“ Datensätze können unter Umständen später de-anonymisiert werden. Auch später veröffentlichte oder durchgesickerte Informationen können dazu führen, dass anonyme Daten weiterhin zu einzelnen Personen zurückverfolgt werden können. Vollständige Anonymisierung ist das Ziel, kann aber niemals hundertprozentig garantiert werden.

4. Anonymisierung ist nicht immer möglich

Es besteht stets ein Zielkonflikt zwischen der Nutzbarkeit von Daten und dem Risiko der Reidentifizierung. Manchmal lässt sich dieses Risiko nicht ausreichend reduzieren, ohne die Daten unbrauchbar zu machen, beispielsweise wenn die Gruppe potenzieller Personen zu klein ist. Man denke an die WLAN-Überwachung durch die Stadt Enschede: In großen Menschenmengen war dies kein Problem, doch in ruhigen Momenten konnte ermittelt werden, wer zu welchem ​​WLAN-Netzwerk gehörte – und Personen konnten verfolgt werden.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung?

Durch Anonymisierung kann die Person nicht mehr identifiziert werden, und die Verarbeitung fällt nicht unter die DSGVO. Durch Pseudonymisierung ist dies jedoch mit zusätzlichen Informationen möglich, und die DSGVO bleibt anwendbar.

Fallen verschlüsselte Daten nicht unter die DSGVO?

Nein. Verschlüsselung ist Pseudonymisierung: Die Identität kann mit dem Schlüssel wiederhergestellt werden. Verschlüsselte personenbezogene Daten bleiben gemäß DSGVO personenbezogene Daten.

Kann ich Daten immer anonymisieren?

Nicht immer. Manchmal geht die Verringerung des Reidentifizierungsrisikos auf Kosten der Benutzerfreundlichkeit, oder das Risiko lässt sich einfach nicht ausreichend mindern.

Unterstützung bei der korrekten Anwendung der DSGVO

Anonymisierung ist komplexer als es scheint; sie beinhaltet oft Pseudonymisierung, für die die DSGVO gilt. Die Datenschutzexperten von MKB Juristen unterstützen Sie bei der korrekten Anwendung. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Bereich Datenschutz und Datensicherheit oder kontaktieren Sie uns.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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