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Was ist ein Handelskammerauszug und wozu brauche ich ihn?

Auszug aus der Handelskammer: Überblick über die Eintragung im Handelsregister. Wann erforderlich (Bank, Notar, Kundenverträge) und wie man sie erhält.

Veröffentlicht am 12. Juli 2026 von MKBjuristen.nl
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Ein Handelsregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das die Eintragung eines Unternehmens im Handelsregister bestätigt. Er enthält folgende Angaben: Firmenname, Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Anschrift, Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis und Geschäftstätigkeit. Erforderlich für: Kontoeröffnung, notarielle Beurkundungen, Kundenverträge, Genehmigungen und internationale Geschäftsbeziehungen. Beantragen Sie ihn bei der Handelskammer (sofort online verfügbar, 7,50 € pro Auszug). Im Folgenden finden Sie Informationen zu den verschiedenen Arten, der Verwendung und wie Sie Ihren Auszug stets aktuell halten.

Die kurze Antwort

  • Was: Offizielle Eintragungsbescheinigung im Handelsregister.
  • Anwendung: Webseite der Handelskammer, 7,50 € pro Auszug, sofort herunterladbar.
  • Typen: Standard, historisch, zertifiziert, englische Version.
  • Gültigkeit: in der Regel 30 Tage, vorgeschrieben von Banken/Notaren.
  • Für wen: Banken, Notare, Kunden, Genehmigungsbehörden, internationale Geschäftsbeziehungen.

Was ist darauf?

Auszug aus dem Handelskammerregister (Ausdruck)
  • Firmenname und Handelsname.
  • Handelskammernummer.
  • RSIN (Identifikationsnummer für juristische Personen und Personengesellschaften) = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Rechtsform (BV, NV, Einzelunternehmen usw.).
  • Gründungsdatum.
  • Besucher- und Postanschrift.
  • Anzahl der Mitarbeiter.
  • SBI-Codes (Aktivitäten).
  • Direktoren mit Vertretungsmacht.
  • Aktionäre (in einigen Auszügen).

Vier Arten von Extrakten

Auszug aus dem Handelskammerregister als Beweis

1. Standardextrakt (€ 7,50)

Aktuelle Registrierung. Für die meisten Situationen ausreichend. Sofort online herunterladbar.

2. Historischer Auszug (15 €)

Dies umfasst auch frühere Änderungen (z. B. Wechsel der Geschäftsführung, Adressänderungen). Dies dient der Sorgfaltsprüfung oder der Beilegung von Streitigkeiten.

3. Zertifizierter Extrakt (15 €)

Von der Handelskammer beglaubigt – zusätzlicher Beweiswert für formelle Verfahren. Wird häufig von Banken bei der Kontoeröffnung verlangt.

4. Englische Version (€ 15)

Für internationale Beziehungen – englische Übersetzung des Auszugs. Für einige Länder genügt dies, für andere ist eine zusätzliche Apostille erforderlich.

Wofür benötigen Sie es?

  • Eröffnung eines Bankkontos: Standardvoraussetzung bei der Gründung einer BV.
  • Notarielle Transaktionen: Aktienübertragung, Satzungsänderung, Hypothek.
  • Kundenverträge: Nachweis der Geschäftstätigkeit und der Zeichnungsberechtigung.
  • Genehmigungsaussteller:bei Antragstellung auf eine Betriebs- oder Umweltgenehmigung.
  • Förderanträge:WBSO, MIT, SDE++.
  • Internationale Beziehungen: Englische Fassung oder mit Apostille.
  • Streitigkeiten: Nachweis der Existenz und der Zuständigkeit.
  • Versicherungsanträge:Gewerbeversicherung.

Gültigkeit

Der Auszug aus der Handelskammer selbst ist unbefristet gültig – das Antragsdatum ist darauf vermerkt. Viele Kunden verlangen jedoch:

  • Bank: maximal 30 Tage alt.
  • Notar: nicht älter als 30 Tage.
  • Einige internationale Flüge: 14 Tage.

Für jede Transaktion: einen neuen Kontoauszug abrufen.

Zugang über Login

Mit dem Anmeldecode der Handelskammer (kostenlos nach Registrierung) kann jeder gewünschte Auszug sofort heruntergeladen werden. eHerkenning ist für den Auszug nicht erforderlich.

Für Veränderung

Änderungen im Handelsregister (neuer Geschäftsführer, geänderte Adresse, Änderung der Geschäftstätigkeit): Informieren Sie die Handelskammer innerhalb einer Woche. Andernfalls droht eine Geldstrafe von bis zu 22.500 € (Hrgw).

Nach der Änderung: Neuer Auszug mit aktuellen Informationen verfügbar.

Ehrliche Empfehlung

Notar bittet um einen Auszug aus dem Handelskammerregister

Für KMU BVs: Ein Handelsregisterauszug ist fast immer erforderlich. Halten Sie Ihre Handelsregistereintragung aktuell (Änderungen innerhalb einer Woche). Pro Transaktion: Laden Sie den aktuellen Auszug herunter (7,50 €). Für Banken/Notare: Beglaubigte Version (15 €) aus Sicherheitsgründen. Für internationale Geschäftsbeziehungen: Englische Version (15 €), optional mit Apostille. Buchhaltungssoftware oder HR-Systeme können den Handelsregisterauszug automatisch per API abrufen.

Weitere Themen: UBO-Erklärung, Vollmachtsbestimmungen und en was ist eine BV ?.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Auszug aus dem Protokoll der Handelskammer?

Offizielles Dokument mit der Handelsregistereintragung – enthält Firmenname, Handelsregisternummer, Adresse, Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis und Angaben zu den Geschäftstätigkeiten. Rechtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens.

Wie viel kostet es?

Standardausgabe 7,50 €, historische Ausgabe 15 €, zertifizierte Ausgabe 15 €, englische Version 15 €. Direkter Download über die Website der Handelskammer. Mit dem kostenlosen Zugangscode der Handelskammer: direkter Zugriff ohne eHerkenning.

Welcher Typ wofür?

Standard: in den meisten Fällen. Beglaubigt: Banken, Notare für formelle Verfahren. Historisch: Sorgfaltsprüfungen, Streitigkeiten. Englisch: internationale Beziehungen. Für bestimmte Länder ist zusätzlich eine Apostille erforderlich.

Wie lange ist es gültig?

Der Auszug selbst ist unbegrenzt gültig, jedoch verlangen Kunden häufig, dass er nicht älter als 30 Tage ist (Bank, Notar). Einige internationale Anbieter verlangen eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Besorgen Sie sich für jede Transaktion einen aktuellen Auszug.

Änderungen melden?

Änderungen im Handelsregister (neuer Geschäftsführer, geänderte Adresse, geänderte Geschäftstätigkeit) sind der Handelskammer innerhalb einer Woche zu melden. Bei Nichtmeldung droht eine Geldbuße von bis zu 22.500 € (Hrgw). Nach der Meldung enthält der Auszug aktuelle Informationen.

Für internationale Kunden?

Englische Version des Handelskammerauszugs für den allgemeinen Gebrauch (15 €). Für offizielle Angelegenheiten im Ausland (Bank, Notar): Oft ist eine Apostille oder Legalisation des Auszugs erforderlich. Erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt oder bei einem spezialisierten Dienstleister.

Automatisch abrufen?

Buchhaltungsprogramme (Moneybird, Exact, Yuki) und Personalverwaltungssysteme können Handelskammerauszüge automatisch per API abrufen. Für den regelmäßigen Gebrauch: effizient. Für gelegentlichen Gebrauch: manueller Download genügt.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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