MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ungerechtfertigt entlassen: Wege zur Wiedererlangung Ihrer Position
Wenn Sie eine Kündigung oder Suspendierung erhalten, die Sie für ungerechtfertigt halten, zählt jeder Tag. Die Rechtslage bietet verschiedene Möglichkeiten: Aufhebung der Entscheidung, ein beschleunigtes Verfahren zur Wiedereinstellung, eine Entschädigung wegen offensichtlich ungerechtfertigter Kündigung oder strukturierte Verhandlungen für einen besseren Ausstieg. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Rolle (Geschäftsführer, Angestellter, Gesellschafter oder eine Kombination davon), der Art der Kündigung (betriebliche Entscheidung, Kündigung nach Arbeitsrecht, Beendigung eines Managementvertrags) und Ihren letztendlichen Zielen ab: Rückkehr oder finanzielle Abfindung. Eine zügige rechtliche Prüfung in der ersten Woche nach der Kündigung ist entscheidend für den Ausgang.
Gesetzlicher Direktor: Aufhebung der Entscheidung
Für einen gesetzlichen Geschäftsführer bildet der gesellschaftsrechtliche Beschluss der Hauptversammlung die Grundlage. Ist dieser Beschluss aus formalen oder materiellen Gründen mangelhaft, kann gemäß Artikel 2:15 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Aufhebung beantragt werden. Mögliche Gründe hierfür sind: das Fehlen einer gültigen Einladung zur Hauptversammlung, eine fehlerhafte Zusammensetzung der Versammlung, die Nichtgewährung des Rechts auf Anhörung gemäß Artikel 2:227 Absatz 4 BGB oder eine Entlassung, die gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze der Billigkeit und Angemessenheit gemäß Artikel 2:8 BGB verstößt.
Wird die Annullierung bewilligt, gilt die Entscheidung als nie getroffen. Der Geschäftsführer bleibt formell im Amt, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. In der Praxis werden häufig parallel summarische Verfahren eingeleitet, um bis zum Abschluss des Verfahrens einstweilige Maßnahmen zu erwirken, wie beispielsweise die Weiterzahlung der Managementgebühr oder den Zugang zu den Unternehmenssystemen.
Ein zweiter Weg ist das Untersuchungsverfahren vor der Unternehmenskammer gemäß Artikel 2:344 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und nachfolgenden Artikeln. Bestehen begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, kann die Unternehmenskammer eine Untersuchung anordnen und, falls sich die Misswirtschaft bestätigt, Maßnahmen ergreifen, darunter gegebenenfalls die Wiedereinsetzung des Geschäftsführers oder die Bestellung eines unabhängigen Interimsgeschäftsführers.
Mitarbeiter: Kündigung und Gründe
Für Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis bietet das Gesetz spezifische Schutzmechanismen. Eine Kündigung ohne Zustimmung des Arbeitsamtes (UWV) oder ohne Beschluss des Amtsgerichts ist grundsätzlich unwirksam und kann gemäß Artikel 7:681 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von zwei Monaten aufgehoben werden. Der Arbeitnehmer kann die Wiedereinstellung oder eine angemessene Entschädigung verlangen.
Im Falle einer Kündigung durch das Arbeitsamt oder das Amtsgericht, bei der jedoch keine triftigen Gründe vorliegen oder Verfahrensvorschriften verletzt wurden, kann Berufung eingelegt werden. Im Berufungsverfahren kann der Arbeitnehmer die Wiedereinstellung oder eine zusätzliche Entschädigung beantragen.
Für fristlose Kündigungen gelten besondere Regelungen (Artikel 7:677 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Arbeitnehmer kann innerhalb von zwei Monaten die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses beantragen. Ist die Aufhebung begründet, wird das Arbeitsverhältnis rückwirkend wiederhergestellt, einschließlich der Weiterzahlung des Lohns für den Zeitraum zwischen Kündigung und Entlassung. Bei Zweifeln an den Gründen für die fristlose Kündigung ist dies in der Regel ein attraktiver Weg für den Arbeitnehmer.
Zusammenfassendes Verfahren zur Wiedereinstellung
Ein häufig angewandtes Instrument in den ersten Wochen nach einer als ungerechtfertigt empfundenen Kündigung ist das summarische Verfahren zur Wiedereinstellung. In diesem Verfahren wird der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer oder Geschäftsführer die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen, in der Regel gegen Zahlung einer Vertragsstrafe. Das summarische Verfahren kann innerhalb weniger Wochen nach der Kündigung zu einer Entscheidung führen.
Der Richter im Eilverfahren prüft, ob hinreichend plausibel ist, dass das erstinstanzliche Gericht die Kündigung letztendlich aufheben oder für ungerechtfertigt halten wird, und wägt die Interessen der Parteien ab. Bei einer nachvollziehbaren Störung des Arbeitsverhältnisses ist die Hürde hoch; bei einer offensichtlich fehlerhaften Entscheidung niedriger. Ein summarisches Verfahren zur Feststellung der Entschädigung ist ein wirksames Druckmittel in den üblicherweise nachfolgenden Verhandlungen.
Schadensersatz und angemessene Entschädigung
Wenn eine Rückkehr nicht mehr realistisch oder erwünscht ist, bleibt der Weg der finanziellen Entschädigung offen. Arbeitnehmern steht bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitgebers eine angemessene Entschädigung gemäß Artikel 7:671b Absatz 9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Verfahren vor dem Amtsgericht) oder Artikel 7:683 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Berufung) zu. Die Höhe der Entschädigung wird im Einzelfall unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren, wie beispielsweise des Verschuldensgrades, des Einkommensverlustes und des Alters, festgelegt.
Für gesetzliche Geschäftsführer besteht die Möglichkeit der Kündigung wegen offensichtlich ungerechtfertigter Entlassung gemäß Artikel 7:681 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern ein Arbeitsvertrag vorlag. Bei Managementverträgen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel 7:408 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Beendigung des Mandats ohne wichtigen Grund), der häufig eine Entschädigung für die Kündigungsfrist zuzüglich etwaiger entstandener Schäden umfasst.
Wann Verhandeln klüger ist als ein Rechtsstreit
Nicht jede berechtigte Beschwerde führt zu einem lukrativen Gerichtsverfahren. Ein langwieriger Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen, das Selbstvertrauen schädigen und letztendlich zu einem schlechteren Ergebnis führen als eine frühzeitige Einigung. Ein erfahrener Verhandlungsführer kann oft innerhalb der ersten Woche nach der Abweisung der Klage eine Verbesserung der angebotenen Entschädigung um 20 bis 50 Prozent erzielen, ohne ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Die Entscheidung zwischen Gerichtsverfahren und Verhandlung erfordert eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, der Kosten, der Bearbeitungszeit und der Bedeutung eines schnellen Neustarts bei einem anderen Arbeitgeber. Ein Anwalt, der mit beiden Vorgehensweisen vertraut ist, kann Sie bei der richtigen Entscheidung unterstützen.
Folgemaßnahmen
Wurden Sie kürzlich entlassen oder suspendiert und sind sich unsicher, ob die Entscheidung Bestand hat? Unsere Kanzlei für Arbeits- und Gesellschaftsrecht bietet eine schnelle Erstberatung, in der wir Ihre rechtliche Ausgangslage, die Verfahrensoptionen und die realistische Erfolgsaussicht beurteilen. Zeit ist in solchen Fällen Ihr wichtigstes Instrument; warten Sie daher nicht länger als eine Woche nach der Entlassung, um eine erste Rechtsberatung einzuholen.