Arbeitsfragen

Der Reiz, unter der tropischen Sonne zu arbeiten: auch aus rechtlicher Sicht eine gute Idee?

Ein Mitarbeiter, der aus dem Ausland arbeitet, klingt verlockend, doch rechtlich ist vieles zu beachten: Arbeitsbedingungen, steuerliche Folgen, Datenschutz in Nicht-EU-Ländern und die Regelungen zur Entsendung von Mitarbeitern. Als Arbeitgeber bleiben Sie Ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, auch wenn Ihr Mitarbeiter...

Veröffentlicht am 13. Juni 2023 von MKBjuristen.nl
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Ein Mitarbeiter, der aus dem Ausland arbeitet, klingt verlockend, doch rechtlich ist einiges zu beachten: Arbeitsbedingungen, steuerliche Auswirkungen, Datenschutz in Nicht-EU-Ländern und die Regelungen zur Entsendung von Mitarbeitern. Als Arbeitgeber bleiben Sie Ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet, auch wenn Ihr Mitarbeiter im Ausland arbeitet. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und wie Sie entsprechende Vereinbarungen treffen.

Arbeiten aus dem Ausland: Klare Vereinbarungen treffen

Arbeiten aus dem Ausland – beispielsweise während eines Urlaubs – ist möglich, doch als Arbeitgeber sollten Sie Vorsicht walten lassen. Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Treffen Sie klare Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern hinsichtlich Erwartungen und Pflichten;
  • Berücksichtigen Sie die steuerlichen Auswirkungen für Mitarbeiter, die einen Großteil des Jahres im Ausland arbeiten;
  • Sie behalten Ihre Sorgfaltspflicht für gute und sichere Arbeitsbedingungen, auch aus der Ferne – was im Ausland schwer zu überwachen ist.

Vereinbarungen hierzu können Sie in einer Telearbeitsrichtlinie festhalten, beispielsweise dass Mitarbeitende stets an einem (entsprechend ausgestatteten) Schreibtisch arbeiten müssen. Hinweis: Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer langfristigen Tätigkeit im Ausland sind komplex und länderspezifisch – lassen Sie dies im Einzelfall prüfen.

Datenschutz bei der Arbeit aus einem Nicht-EU-Land

Wenn Ihre Mitarbeiter in einem Nicht-EU-Land arbeiten, erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten besondere Aufmerksamkeit. Für die Übermittlung personenbezogener Daten aus den Niederlanden in Länder außerhalb der EU gelten strenge Regeln: Diese Länder müssen ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Dies ist eine komplexe Angelegenheit; lassen Sie sich diesbezüglich rechtlich beraten, da Übermittlungen ins Ausland nicht ohne Weiteres zulässig sind.

Viele Remote-Mitarbeiter nutzen zudem öffentliche WLAN-Hotspots, die anfällig für Missbrauch und Datendiebstahl sind. Treffen Sie auch hierzu klare Vereinbarungen, beispielsweise zur Nutzung eines VPNs.

Entsendung innerhalb der EU: gleiche Rechte und Bedingungen

Bei einer Abordnung verhält es sich anders. Wenn Sie einen Mitarbeiter in ein anderes EU-Land abordnen, genießt dieser Mitarbeiter die gleichen grundlegenden Beschäftigungsbedingungen und Rechte wie die Mitarbeiter vor Ort, zum Beispiel:

  • belohnen;
  • maximale Arbeitszeiten und minimale Ruhezeiten;
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Bitte beachten Sie: Eine Abordnung darf nicht länger dauern als für die jeweilige Aufgabe erforderlich; anschließend kehrt der/die Mitarbeiter/in in sein/ihr Heimatland zurück. Informieren Sie sich außerdem über die Regelungen zur Sozialversicherung im Falle einer Abordnung.

Häufig gestellte Fragen

Darf mein Mitarbeiter einfach so aus dem Ausland arbeiten?

Es ist möglich, hat aber steuerliche, arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Konsequenzen. Treffen Sie klare Vereinbarungen und lassen Sie sich beraten, bevor Sie zustimmen.

Bleibt meine Sorgfaltspflicht bestehen, wenn mein Angestellter im Ausland arbeitet?

Ja. Sie bleiben auch bei der Arbeit im Homeoffice für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verantwortlich. Legen Sie die entsprechenden Anforderungen in einer Telearbeitsrichtlinie fest.

Welche Vorkehrungen muss ich hinsichtlich des Datenschutzes treffen, wenn ich außerhalb der EU arbeite?

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU ist nur unter bestimmten Bedingungen (angemessenes Schutzniveau) zulässig. Treffen Sie außerdem Vereinbarungen zur sicheren Internetnutzung, beispielsweise zur Verwendung eines VPNs.

Welche Rechte hat ein abgeordneter Mitarbeiter?

Bei einer Entsendung innerhalb der EU gelten dieselben grundlegenden Beschäftigungsbedingungen wie im Gastland, beispielsweise hinsichtlich Vergütung, Arbeitszeiten und Sicherheit. Die Sozialversicherungsvorschriften sind zu beachten.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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