MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
GPS-Tracker in Firmenfahrzeugen können zwar die Arbeitseffizienz steigern und Kosten sparen, greifen aber in die Privatsphäre der Mitarbeiter ein. Gemäß der DSGVO ist dies nur unter bestimmten Bedingungen zulässig: Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, die Ortung muss verhältnismäßig und transparent sein, und der Betriebsrat muss seine Zustimmung erteilen.
GPS-Tracking verarbeitet personenbezogene Daten
Ein GPS-Tracker zeichnet den Standort eines Fahrzeugs auf – und oft auch den des darin befindlichen Mitarbeiters. Da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, greift die DSGVO. Daher ist es nicht zulässig, Personen einfach zu verfolgen; Sie benötigen eine gültige Rechtsgrundlage und müssen die Vorschriften einhalten.
Berechtigtes Interesse und Verhältnismäßigkeit
Die Rechtsgrundlage ist in der Regel Ihr berechtigtes Interesse, beispielsweise Effizienz, Kostenkontrolle, Sicherheit oder die Wiederbeschaffung eines gestohlenen Fahrzeugs. Sie müssen dieses Interesse jedoch gegen die Privatsphäre des Mitarbeiters abwägen. Die Datenerfassung muss notwendig und verhältnismäßig sein: Erheben Sie nicht mehr Daten als erforderlich und wählen Sie die am wenigsten eingreifende Methode. Eine permanente und detaillierte Datenerfassung ist leicht übertrieben.
Transparenz und der Verzicht auf private Nutzung sind gewährleistet
Mitarbeiter müssen im Voraus darüber informiert werden, dass sich ein Ortungsgerät im Fahrzeug befindet und warum; verdeckte Ortung ist grundsätzlich nicht gestattet. Wenn Mitarbeitern die private Nutzung des Fahrzeugs erlaubt ist, dürfen ihre Bewegungen außerhalb der Arbeitszeit nicht verfolgt werden. In diesem Fall sollte beispielsweise ein privater Modus angeboten oder die Ortung außerhalb der Arbeitszeit deaktiviert werden.
Zustimmung des Betriebsrats und eine Datenschutz-Folgenabschätzung
Die Einführung eines Trackingsystems berührt den Datenschutz und die Personalüberwachung; der Betriebsrat hat hierfür das Recht auf Zustimmung (Artikel 27 des Betriebsratsgesetzes). Häufig ist auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich. Die Richtlinie, das Ziel und die Schutzmaßnahmen sollten klar definiert werden, beispielsweise in einem Mitarbeiterhandbuch und einer Datenschutzerklärung.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich GPS-Tracker in meinen Firmenfahrzeugen installieren?
Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, ja: bei berechtigtem Interesse, verhältnismäßig, transparent und mit Zustimmung des Betriebsrats.
Darf ich Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit überwachen?
Nein. Bei privater Nutzung des Fahrzeugs ist die Verfolgung von Bewegungen außerhalb der Arbeitszeit nicht gestattet. Deaktivieren Sie in diesem Fall die Ortung oder bieten Sie einen privaten Modus an.
Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?
Ja, der Betriebsrat hat das Recht, der Einführung eines Rückverfolgungssystems zuzustimmen (Artikel 27 des Betriebsratsgesetzes).
Implementierung von GPS-Tracking auf DSGVO-konforme Weise?
Unsere Rechtsexperten erstellen die Datenschutzrichtlinie und die Datenschutzerklärung und berücksichtigen Ihre Anliegen. Lernen Sie unser Datenschutzteam, lassen Sie die Richtlinie in Ihr Mitarbeiterhandbuchoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.