MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Grundsätzlich darf ein erkrankter Mitarbeiter in den ersten zwei Krankheitsjahren nicht entlassen werden: Es gilt ein Kündigungsverbot (Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Nach Ablauf dieser Frist oder in bestimmten Ausnahmefällen ist eine Entlassung möglich, jedoch stets unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt.
Das Verbot der Kündigung während einer Krankheit
Solange ein Arbeitnehmer krank oder arbeitsunfähig ist, gilt grundsätzlich für 104 Wochen (zwei Jahre) ein Kündigungsverbot. Während dieser Zeit kann der Arbeitsvertrag nicht auf dem üblichen Wege gekündigt werden; die Lohnzahlung muss fortgesetzt und die Wiedereingliederung aktiv gefördert werden.
Ausnahmen vom Kündigungsverbot
Das Kündigungsverbot gilt nicht in allen Fällen. Es bietet beispielsweise keinen Schutz, wenn der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigungsanfrage erkrankt, im Falle einer Betriebsschließung oder bei Vorliegen eines dringenden Grundes für eine fristlose Kündigung. Eine Kündigung kann auch in Betracht gezogen werden, wenn der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund die Wiedereingliederung verweigert.
Entlassung nach zweijähriger Krankheit
Bleibt der/die Beschäftigte nach zwei Jahren arbeitsunfähig und besteht keine Aussicht auf Genesung oder eine geeignete Beschäftigung, können Sie beim UWV die Genehmigung zur Kündigung wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit beantragen. Sie müssen dann nachweisen, dass eine Wiedereingliederung nicht möglich ist. Grundsätzlich besteht Anspruch auf eine Übergangszahlung.
Vorsichtig behandeln
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine heikle Angelegenheit: Ein Fehltritt kann zur Weiterzahlung des Gehalts, zu einer Gehaltskürzung oder zur Wiedereinsetzung in den alten Arbeitsvertrag führen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Wiedereingliederungsunterlagen vollständig sind und lassen Sie sich im Vorfeld beraten.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich einen erkrankten Mitarbeiter innerhalb der ersten zwei Jahre entlassen?
Grundsätzlich nicht, aufgrund des Kündigungsverbots (Artikel 7:670 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), vorbehaltlich von Ausnahmen wie dringenden Gründen oder Betriebsschließung.
Kann ich den Mitarbeiter entlassen, wenn er bei der Wiedereingliederung nicht mitwirkt?
Unter bestimmten Umständen ja: Verweigert der Mitarbeiter ohne triftigen Grund die Mitarbeit, können Sie Maßnahmen ergreifen, bis hin zur Kündigung. Erstellen Sie die Akte sorgfältig.
Erhält der Arbeitnehmer nach zweijähriger Krankheit eine Übergangszahlung?
Grundsätzlich ja, im Falle einer Kündigung wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Es gibt eine Entschädigungsregelung über das UWV.
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