Kranksein ist nie angenehm, aber auch die Lohnfortzahlung für kranke Mitarbeiter ist nicht erträglich. Insbesondere wenn die Krankheit sich hinzieht oder ein Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig ist, ist es durchaus berechtigt, sich zu fragen, ob eine Kündigung nicht die bessere Lösung wäre. In manchen Fällen kann dies sogar gerichtlich angeordnet werden. Eine Kündigung während einer Krankheit ist eine heikle Angelegenheit, die sorgfältige Überlegung erfordert. Daher empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld beraten zu lassen.
Schutz für zwei Jahre
Wenn ein Mitarbeiter krank oder arbeitsunfähig ist, kann er nicht einfach entlassen werden. Dies würde eine unerwünschte Situation für den Betroffenen schaffen. Daher ersten zwei Jahre der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit EntlassungsverbotHiervon sind zwei Ausnahmen .
Zunächst einmal gibt es eine Ausnahme für Fälle, in denen die Krankheit nicht der Kündigungsgrund ist. Wenn Sie beispielsweise bereits einen Antrag beim Arbeitsamt oder beim Amtsgericht gestellt haben, können Sie die Kündigung nach einem positiven Ergebnis dennoch durchsetzen.
vorzeitige Entlassung kann auch erfolgen, wenn das UWV feststellt, dass der Arbeitnehmer nicht ausreichend an der Wiedereingliederung mitwirkt, beispielsweise indem er sich weigert, eine Umschulung zu absolvieren.
Übergangszahlung bei Entlassung aus krankheitsbedingten Gründen
Bei der Kündigung eines langzeiterkrankten Mitarbeiters ist eine Abfindungzu zahlen. Diese ist auch dann fällig, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Kündigung noch krank ist. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem monatlichen Gehalt und der Beschäftigungsdauer.
aufgrund der Grundsätze guter Arbeitgeberpflichten zur Kündigung eines Mitarbeiters verpflichten kann Sie. In der Zwischenzeit läuft das Beschäftigungsverhältnis jedoch weiter, sodass sich auch die Übergangszahlung weiter erhöht. Fällt das Ende der zweijährigen Krankheitsperiode auf oder nach den 1. Juli 2015, können Sie beantragen beim Arbeitsamt (UWV) eine Erstattung der bereits gezahlten Übergangszahlung
Entlassung wegen häufiger Abwesenheit
Im oben beschriebenen Fall gehen wir davon aus, dass der Mitarbeiter langfristig krank oder arbeitsunfähig ist. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Mitarbeiter häufiger für kürzere Zeiträume krank oder arbeitsunfähig ist. In solchen Fällen müssen Sie das Gehalt weiterhin zahlen, obwohl Sie nicht mit dem Mitarbeiter rechnen können. Eine solche Situation ist auf Dauer nicht tragbar. Unter bestimmten Umständen können Sie dann wegen häufiger Abwesenheit.
Sie müssen die Entlassung jedoch zuvor vom Amtsgericht überprüfen. In manchen Fällen ist eine solche vorbeugende Überprüfung jedoch nicht erforderlich, beispielsweise bei einer Entlassung im gegenseitigen Einvernehmen oder bei einer Entlassung während der Probezeit.
Darüber hinaus müssen für eine Kündigung stets triftige Gründe . Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten können solche triftigen Gründe darstellen, dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Beispielsweise muss festgestellt werden, ob der/die Arbeitnehmer/in tatsächlich regelmäßig krank ist, ob eine Genesung möglich ist und ob die Krankheit auf unzureichende Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist.
des Mitarbeiters innerhalb eines eine Versetzung, sofern eine Versetzung überhaupt angemessen ist. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob beispielsweise eine Umschulung des Mitarbeiters für eine andere geeignete Position in Betracht gezogen werden kann. Dies ist oft recht subjektiv und hängt unter anderem von der Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist (die den angemessenen Zeitraum bestimmt), der Ausbildung, der Erfahrung, den verfügbaren Stellen und den Fähigkeiten des betreffenden Mitarbeiters ab. Darüber hinaus gelten auch hier einige Ausnahmen.
Schließlich müssen Sie die sogenannten Kündigungsverbote. Beispielsweise dürfen Sie eine Mitarbeiterin nicht einfach entlassen, wenn die Erkrankung auf eine Entbindung zurückzuführen ist.
Möchten Sie mehr über Kündigung aufgrund von Krankheit erfahren?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine komplexe Angelegenheit, die natürlich mit den zahlreichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen zusammenhängt. Dennoch ist eine Kündigung in manchen Fällen möglich oder sogar unumgänglich, während eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrags selbstverständlich jederzeit möglich bleibt.
Haben Sie Fragen dazu? Möchten Sie Ihre Situation von einem unserer Rechtsexperten prüfen lassen oder bevorzugen Sie die Erstellung eines Dokuments? MKB Juristen steht Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch und lassen Sie sich zum Thema Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen beraten.