Unternehmensübernahme

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Die rechtlichen Aspekte einer Unternehmensübernahme ordnungsgemäß regeln

Sie kaufen oder verkaufen ein Unternehmen, übertragen Anteile oder ermöglichen einem Gesellschafter den Ausstieg? Dann ist ein eindeutiger Kauf- oder Vergleichsvertrag unerlässlich. Wir unterstützen Unternehmer bei der rechtssicheren Dokumentation von Unternehmenskäufen, Vermögens- und Schuldentransaktionen, Anteilsverkäufen und Ausstiegen.

Maßgeschneiderter Kaufvertrag für Vermögenswerte, Unternehmen, Anteile oder Exit-Strategien.
Rechtliche Risiken sind im Voraus klar definiert. Gewährleistung, Haftungsfreistellung, Zahlung und Übertragung sind gut geregelt.
Für Käufer und Verkäufer. Wir dokumentieren Vereinbarungen klar und rechtsverbindlich.
Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen. Praktische Hinweise zu Geschäftstransaktionen.
Herr Jaime Boogaers

Herr Jaime Boogaers

Gesellschaftsrecht | Rechtsanwalt, 16 Jahre Erfahrung

Bei einer Unternehmensübernahme liegt das Problem meist nicht im Kaufpreis, sondern in den unklaren Vertragsbestandteilen. Welche Vermögenswerte oder Anteile genau werden übertragen? Welche Verpflichtungen bleiben bestehen? Wer trägt die bisherigen Risiken? Und was passiert, wenn eine Partei nach der Übertragung die Kooperation verweigert?

Deshalb muss ein Unternehmenskaufvertrag nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch praktisch umsetzbar sein. Wir dokumentieren die Vereinbarungen transparent, damit Käufer und Verkäufer genau wissen, woran sie sind

Eine Unternehmensübernahme ist mehr als nur die Einigung auf einen Kaufpreis.

Dokumentieren Sie genau, was übertragen wird, welche Schulden nicht Gegenstand der Transaktion bleiben, welche Garantien gelten und was geschieht, wenn ein Dritter seine Zustimmung verweigert. Dies beugt Streitigkeiten nach der Übertragung vor.

Welchen Vertrag benötigen Sie?

Die richtige Vereinbarung hängt von der Rechtsform, der gewählten Transaktionsstruktur und den Vereinbarungen zwischen den Parteien ab. Wir erstellen unter anderem Kaufverträge, Vermögens- und Haftungsverträge, Gesellschafterübertragungen, Ausstiegsvereinbarungen und Vergleichsvereinbarungen.

Aktionär aus

Rücknahme oder Verkauf von Aktien

ab 499, - zzgl. MwSt.
  • Für den Verkauf von Aktien an einen anderen Aktionär
  • Vereinbarung bezüglich Preis, Zahlung und Lieferzeit
  • Vereinbarungen über den Verzicht auf Ansprüche und die endgültige Entlastung
  • Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Aktionärsvereinbarungen
  • Vorbereitung der notariellen Aktienübertragung
  • Mögliche Wettbewerbsverbots-, Abwerbeverbots- und Vertraulichkeitsklausel
Streitigkeiten vorbeugen

Festlegung des Aktienverkaufs

ab 499, - zzgl. MwSt.
  • Zur Aufzeichnung von Vereinbarungen zwischen Aktionären
  • Geeignet für Rücktritt, Konflikt oder praktische Beendigung
  • Endgültige Entlastung und Verzicht auf weitere Ansprüche
  • Vereinbarungen über Zahlung, Überweisung und Zusammenarbeit
  • Vorschriften für Verwaltung, Kunden, laufende Verpflichtungen
  • Vertragsstrafe bei Nichterfüllung möglich

Unternehmenserwerb durch Rechtsform

Die Übernahme eines Einzelunternehmens unterscheidet sich von der Übernahme einer BV, VOF, CV oder einer Personengesellschaft. Der Vertrag muss der jeweiligen Rechtsform entsprechen.

Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmen wird in der Regel nicht das gesamte Unternehmen übertragen, sondern die einzelnen Vermögenswerte: Warenbestand, Inventar, Firmenname, Website, Kundenstamm, Verträge und Firmenwert.

Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Berufspartnerschaft

Bei Personengesellschaften spielen Austritt, Fortführung, interne Regelungen, Haftung und bestehende Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern eine wichtige Rolle.

BV

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) kann es zum Verkauf von Anteilen oder Vermögenswerten kommen. Für die Übertragung von Anteilen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Kaufbedingungen werden im Voraus in einem Aktienkaufvertrag oder einer Vergleichsvereinbarung festgelegt.

Nicht jede Unternehmensübernahme ist eine Anteilsübertragung.

Manchmal ist eine Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die bessere Lösung. Manchmal muss ein Gesellschafter ausgekauft werden. Und manchmal ist eine Einigung der wichtigste Faktor, um den Streit endgültig beizulegen.

Was sollte in einem Unternehmenskaufvertrag enthalten sein?

Ein guter Unternehmenskaufvertrag beugt späteren Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Übertragung, den Kaufpreis, Verpflichtungen oder Risiken aus der Vergangenheit vor.

Was wird übertragen?

Denken Sie an Lagerbestände, Inventar, Domainnamen, Handelsnamen, IP-Rechte, Kundenstamm, Firmenwert, laufende Aufträge, Geschäftsinformationen und Verwaltung.

Welche Verpflichtungen bleiben bestehen?

Dokumentieren Sie, welche Schulden, Ansprüche, Steuern, Garantien, Leasingverpflichtungen oder laufenden Streitigkeiten übernommen werden bzw. nicht übernommen werden.

Preis und Zahlung

Regelung des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen, der Aufrechnung, der Earn-out-Vereinbarung, der Zahlungsaufschiebung, der Anzahlung oder der Aussetzung bei fehlenden Informationen.

Verträge und Dritte

Viele Verträge werden nicht automatisch übertragen. Denken Sie an Mietverträge, Lieferantenverträge, Leasingverträge, Softwareverträge, Kundenverträge und Finanzierungsverträge. Unter Umständen ist die Mitwirkung Dritter erforderlich.

Garantien und Haftungsfreistellungen

Der Verkäufer kann Gewährleistungen hinsichtlich Eigentumsrechten, Schulden, Zahlen, Personal, geistigen Eigentumsrechten und laufenden Verpflichtungen abgeben. Freistellungsvereinbarungen begrenzen spätere Streitigkeiten.

Zusammenarbeit nach der Verlegung

Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer, dass er Sie nach dem Abschluss bei der Übertragung von Konten, Kunden, Verwaltung, Systemen, Kontakten und praktischen Angelegenheiten unterstützt.

Ausscheiden eines Gesellschafters oder Partners

Viele Unternehmensübernahmen erfolgen nicht durch einen externen Käufer, sondern durch einen ausscheidenden Gesellschafter, Partner oder Mitarbeiter. Auch in solchen Fällen müssen Vereinbarungen klar dokumentiert werden.

Ein Aktionär verkauft an einen anderen Aktionär

Beim Verkauf von Anteilen an einen bestehenden Aktionär müssen Preis, Zahlung, Lieferung, endgültige Entlastung, Verzicht auf Rechte, Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot und Zusammenarbeit ordnungsgemäß geregelt werden. Die Satzung und die Aktionärsvereinbarung sind ebenfalls zu prüfen.

Partner oder Mitarbeiter zieht sich zurück

Beim Ausscheiden aus einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Berufspartnerschaft spielen die Fortführung, die Haftung, die Abwicklung, die Kunden, laufende Aufträge, Bankangelegenheiten und die Benachrichtigung Dritter eine wichtige Rolle.

Bei der Auszahlung ist die endgültige Entlastung oft genauso wichtig wie der Kaufpreis.

Verhindern, dass Parteien nach der Übertragung alte Schulden, Kunden, Gewinnverteilung, Verwaltung, Garantien oder frühere Verpflichtungen anfechten.

Wie funktioniert es?

Wir gestalten den Prozess klar und transparent. Zuerst ermitteln wir, welche Vereinbarung erforderlich ist. Anschließend erstellen wir das individuelle Dokument.

1

Kostenlose Aufnahme

Wir besprechen die Transaktion, die Rechtsform, die beteiligten Parteien, den Kaufpreis, die Vermögenswerte, die Anteile, die Verbindlichkeiten, die Verträge und die wichtigsten Risiken.

2

Struktur bestimmen

Wir prüfen, ob ein Unternehmenskaufvertrag, ein Vermögens- und Haftungsvertrag, ein Aktienkaufvertrag, eine Ausstiegsvereinbarung oder eine Vergleichsvereinbarung erforderlich ist.

3

Kundenspezifisches Konzept

Wir erstellen ein Konzept unter besonderer Berücksichtigung von Transfer, Zahlung, Garantien, Entschädigungen, Zusammenarbeit, Verträgen, Personal und endgültigen Vereinbarungen.

4

Anpassen und abschließen

Sie können Fragen stellen und Änderungen einreichen. Anschließend erhalten Sie die endgültige Vereinbarung. Im Falle einer Aktienübertragung kann eine Beratung mit dem Notar erforderlich sein.

Warum nicht mit einem Standardmodell arbeiten?

Eine Unternehmensübernahme verläuft fast nie standardmäßig. Die Risiken liegen oft im Detail: Was wird übertragen, was bleibt zurück und wer haftet, wenn sich später etwas als falsch herausstellt?

Standardvorlage oder selbst erstelltes Dokument
Übernahmevereinbarung zwischen Anwälten für kleine und mittlere Unternehmen
Allgemeiner Text ohne Bewertung der Transaktion
Zugeschnitten auf Rechtsform, Kaufstruktur und Verträge
Es ist unklar, welche Vermögenswerte, Verträge oder Verbindlichkeiten übertragen werden
Klare Beschreibung dessen, was übertragen wird und was nicht
Geringe Beachtung von Gewährleistungen und Haftungsfreistellungen
Gezielte Rückstellungen für vergangene Risiken
Keine praktische Regelung für die Zusammenarbeit nach der Übergabe
Vereinbarungen über die Übertragung von Kunden, Konten, Verwaltung und Systemen
Streitrisiko nach Schließung
Die endgültigen Vereinbarungen, Strafen und die Beweislage wurden klar dokumentiert

Ein Übernahmevertrag muss verhindern, dass das Geschäft nach der Unterzeichnung scheitert.

Deshalb betrachten wir nicht nur den Text der Vereinbarung, sondern auch deren Umsetzung: Was muss getan werden, wer muss mitwirken und was passiert, wenn eine Vereinbarung nicht eingehalten wird?

Wichtige Überlegungen bei Unternehmenskäufen

Diese Themen tauchen in der Praxis häufig wieder auf und müssen im Vorfeld gründlich besprochen werden.

Sorgfaltspflicht

Bei größeren Transaktionen ist eine gründliche Recherche zu Zahlen, Verträgen, Personal, Schulden, Ansprüchen, Genehmigungen und der steuerlichen Situation ratsam.

Personal

Im Falle eines Betriebsübergangs können die Beschäftigten unter bestimmten Umständen automatisch mitübernommen werden. Dies muss im Voraus geprüft werden.

Datenschutz und Kundendatenbank

Die Übermittlung von Kundendaten, Newsletter-Dateien und Personaldaten muss sorgfältig organisiert werden.

Geistiges Eigentum

Ermitteln, wer Inhaber des Handelsnamens, der Marke, des Domainnamens, der Software, des Logos, der Inhalte, der Designs und anderer IP-Rechte wird.

Wettbewerbsverbot

Der Käufer möchte oft verhindern, dass der Verkäufer sofort wieder von vorne beginnt oder Kunden kontaktiert. Eine sorgfältig formulierte Klausel beugt Streitigkeiten vor.

Strafklausel

In Vereinbarungen über Vertraulichkeit, Zusammenarbeit, Wettbewerbsverbot oder Abtretung kann eine Strafklausel dazu beitragen, die Einhaltung durchzusetzen.

Überprüfung unserer Vereinbarungen

4,9

Durchschnittliche Bewertung basierend auf 90 Rezensionen von Rechtsdokumenten, Kaufverträgen und individuellen Lösungen für Unternehmer.

Marieke
★★★★★

Unsere Situation wurde sorgfältig geprüft. Wir erhielten ein verständliches Dokument ohne unnötige Komplikationen. Alles wurde ordentlich und pünktlich geliefert.

Januar
★★★★★

Wir wurden vom ersten Kontakt an sehr freundlich betreut. Auch die Anpassungsphase verlief reibungslos. Bei zukünftigen Rechtsfragen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.

Derya
★★★★★

Wir haben uns schnell einen Überblick über die wichtigsten Risiken verschafft. Auch die Anpassungsrunde verlief reibungslos. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.

Deniz
★★★★★

Hervorragende Kommunikation und ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag. Auch die Anpassungsrunde verlief reibungslos. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.

Eva
★★★★★

Die Kommunikation war freundlich und professionell. Wir erhielten ein übersichtliches Dokument ohne unnötige Komplexität. Wir konnten die Vereinbarung sofort nutzen.

Jeroen
★★★★★

Hervorragende Kommunikation und ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag. Auch die Anpassungsrunde verlief reibungslos. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.

Lina
★★★★★

Wir haben uns schnell einen Überblick über die wichtigsten Risiken verschafft. Auch die Anpassungsrunde verlief reibungslos. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.

Nina
★★★★★

Wir wurden vom ersten Kontakt an sehr freundlich betreut. Auch die Anpassungsphase verlief reibungslos. Bei zukünftigen Rechtsfragen stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.

Tim
★★★★★

Wir haben uns schnell einen Überblick über die wichtigsten Risiken verschafft. Auch die Anpassungsrunde verlief reibungslos. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.

Anfrage zur Übernahmevereinbarung

Möchten Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen, den Ausstieg eines Gesellschafters begleiten oder den Verkauf von Anteilen formalisieren? Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an. Wir prüfen, welche Vereinbarungen erforderlich sind und welche Regelungen rechtlich dokumentiert werden müssen.

  • Kostenlose und unverbindliche Beratung zu Ihrer Situation
  • Kundenspezifischer Kaufvertrag oder Vergleichsvereinbarung
  • Achten Sie auf Kaufpreis, Zahlung, Garantien und Haftungsfreistellungen
  • Geeignet für Einzelunternehmen, offene Handelsgesellschaften, freiberufliche Partnerschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Eine Abstimmung mit einem Buchhalter, Steuerberater oder Notar ist möglich

Haben Sie Fragen zu einer Unternehmensübernahme? Rufen Sie 085 25000 44 an.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Übernahmevertrag?

Ein Unternehmenserwerbsvertrag ist ein Kaufvertrag, der festlegt, welches Unternehmen, welche Anteile oder welche Vermögenswerte zu welchem ​​Preis und unter welchen Bedingungen übertragen werden.

Kann ein Einzelunternehmen übernommen werden?

Ein Einzelunternehmen ist selbst keine juristische Person. Daher werden üblicherweise die einzelnen Vermögenswerte, wie beispielsweise Aktien, Firmenname, Website, Kundenstamm, Warenbestand und Firmenwert, übertragen.

Ist für den Verkauf von Aktien ein Notar erforderlich?

Ja, die Übertragung von Anteilen an einer BV erfolgt notariell. Die kaufmännischen und rechtlichen Vereinbarungen können im Voraus in einem Kaufvertrag oder einer Vergleichsvereinbarung festgelegt werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Aktienverkauf und einer Asset-Liability-Transaktion?

Bei einem Aktienverkauf erwirbt der Käufer die Anteile an der BV. Bei einer Asset- und Liability-Transaktion erwirbt der Käufer bestimmte Teile des Unternehmens. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Kann man auch den Austritt eines Aktionärs erfassen?

Ja. Wir können Vereinbarungen über den Verkauf von Anteilen, die endgültige Entlastung, den Verzicht auf Ansprüche, die Zahlung, die Zusammenarbeit und die Vertraulichkeit rechtlich formalisieren.

Kann eine Strafklausel aufgenommen werden?

Ja. Im Hinblick auf Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote, Geschäftsbeziehungen, Vertraulichkeit oder die Zusammenarbeit nach einem Transfer kann eine Strafklausel sinnvoll sein.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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